Covid-19-Pandemie Insolvenzantragspflicht bleibt ausgesetzt
Die Insolvenzantragspflicht bleibt weiter ausgesetzt, hat der Bundestag beschlossen – allerdings gilt das nicht mehr für zahlungsunfähige Unternehmen.
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Der Bundestag hat gestern beschlossen: Die Pflicht zum Insolvenzantrag bleibt für Unternehmen bis Jahresende ausgesetzt – allerdings gilt das nur für Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Der neue Beschluss gilt für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht war im Frühjahr zunächst bis Ende September beschlossen worden. Hintergrund ist die anhaltende Corona-Pandemie, die nach Ansicht des Bundestags noch nicht überwunden ist. Viele Unternehmen bleiben insolvenzgefährdet. Unternehmen sollen auch weiterhin die Möglichkeit bekommen, staatliche Hilfsangebote zu erhalten und sich im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren.
Der Gesetzentwurf wurde von CDU/CSU, SPD, den Linken und Grünen angenommen - FDP und AFD stimmten gegen den Entwurf.
Das sind die Risiken
Auch unter den Experten gibt es Bedenken: „Wir retten derzeit Unternehmen, die letztes Jahr unter besseren wirtschaftlichen Bedingungen schon längst vom Markt verschwunden wären“, warnt beispielsweise Falkensteg-Partner Tillmann Peeters. „Das ist wirtschaftlich nicht gesund. Damit züchten wir Zombie-Unternehmen, die eigentlich keinen Lebenszweck mehr haben.“
Eine Rückkehr zum normalen Insolvenzrecht wäre für den Sanierungsexperten die sinnvolle Konsequenz gewesen. Zumal ein halbes Jahr ausreichen müsste, eine Durchfinanzierung mit den staatlichen Maßnahmen auf die Beine zu stellen. „Wenn das Geschäftsmodell in der Pandemie nicht tragfähig oder das Unternehmen nicht sanierungsfähig ist, nützen auch drei weitere Monate nichts“, so Peeters. „Dafür verursachen sie in der Zwischenzeit Schäden bei anderen Unternehmen.“
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