Insolvenz Keine Angst vor der Insolvenz
Ein gut geplantes Insolvenzverfahren ist ein höchst geeignetes Mittel zur Sanierung mittelständischer Unternehmen.
Anbieter zum Thema
Was früher als schwarzer Fleck auf der weißen Weste jedes Mittelständlers galt, kann heute ein höchst geeignetes Instrument sein, ein Unternehmen nachhaltig zu sanieren: die Insolvenz. Dies gilt um so mehr seit Inkrafttreten des neuen Insolvenzrechts im Jahr 1999: Seither können Unternehmen bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden – ehe das Kind endgültig in den Brunnen gefallen ist. Überdies zeigt sich immer wieder, dass ein laufender Geschäftsbetrieb so gut wie nie durch ein Insolvenz(antrags-) verfahren zum Erliegen kommt. Im Gegenteil: Das Insolvenzverfahren bietet in vielen Fällen die beste Chance für einen unternehmerischen Neuanfang.Natürlich wird man immer zuerst prüfen, ob das Unternehmen auch ohne ein Insolvenzverfahren zu retten ist. Doch die Erfahrung zeigt: Oft ist ein Unternehmen, wenn es ernsthaft über eine Sanierung nachdenkt, bereits so zerrüttet, dass es sich gar nicht mehr ohne Insolvenzverfahren sanieren lässt.Insolvenz ist keine SchandeDas für viele Wichtigste vorweg: Eine Insolvenz ist heute keine Schande mehr. Schon gar nicht angesichts der heutigen Zeiten, in denen die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oft keine Alternative lassen. So ist auch die größte Sorge eines Unternehmers unbegründet, nämlich die Frage, wie Kunden und Lieferanten auf die Insolvenz reagieren werden. Denn die alten Verbindungen nehmen keinen Schaden, wenn die Geschäftspartner frühzeitig kontaktiert und durch die Vorlage schlüssiger Konzepte für den Neuanfang davon überzeugt werden, dass das Unternehmen eine Zukunft hat. Natürlich kann es vorkommen, dass Geschäftspartner bereits Vertrauen verloren haben, zum Beispiel weil im Zuge der Krise Zusagen nicht mehr eingehalten werden konnten oder sogar Versprechen gebrochen werden mussten. Hier kann jedoch das Hinzutreten des unbelasteten (vorläufigen) Insolvenzverwalters entspannend wirken und neues Vertrauen zwischen dem Unternehmen und seinen geschäftlichen Partnern aufgebaut werden. Gleiches gilt auch für Arbeitnehmervertreter, Banken und Lieferanten, die die Situation der Insolvenz kennen und – soweit sie rechtzeitig und sorgfältig genug informiert werden –, damit umgehen können. Zudem zeigt die Erfahrung, dass ein Insolvenzverfahren dem Unternehmer nicht selten eine Riesenlast von den Schultern nimmt. Denn Unternehmer in der Krise verlieren häufig den Überblick und die Perspektive. Kein Wunder angesichts der vielen und verschiedenen Probleme, denen sich ein Unternehmer in einer Krisensituation gegenüber sieht. Durch das Insolvenzverfahren erhält der Unternehmer die Gelegenheit, den Blick für das Wesentliche zurückzugewinnen. Er weiß plötzlich, was ihn in die Krise geführt hat, was er und seine Mitarbeiter falsch gemacht haben. Er hat nun die Möglichkeit, zusammen mit dem Insolvenzverwalter unter der Schutzglocke des Insolvenzverfahrens sein Unternehmen neu aufzubauen.Dennoch: Nicht in jedem Insolvenzverfahren besteht die Möglichkeit, den Unternehmenskern zu sanieren. Immer wieder wird der Insolvenzantrag erst so spät gestellt, dass keine Rettung mehr möglich ist. In solchen Fällen bleibt dem Insolvenzverwalter nichts anderes übrig, als den Betrieb zu schließen und die Mitarbeiter nach Hause zu schicken. Um dies zu vermeiden, sollte bei Zeiten geprüft werden, ob es nicht sinnvoll ist, den Insolvenzantrag frühzeitig – also bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit – zu stellen und so die Chancen für eine Sanierung deutlich zu erhöhen.Von Schulden befreienEin nicht zu unterschätzender Vorteil des Insolvenzverfahrens ist die Möglichkeit, sich dauerhaft von aufgelaufenen Schulden zu befreien, die die Sanierung eines Unternehmens ohne Insolvenzverfahren deutlich schwieriger oder gar unmöglich machen. So verschwinden zum Beispiel ungesicherte Verbindlichkeiten, aber auch in der Vergangenheit aufgehäufte Verluste mit einem Schlag. Auch Dauerschuldverhältnisse - wie in besseren Zeiten abgeschlossene Mietverträge oder verlustreiche Aufträge - können durch das Insolvenzverfahren beendet oder zum Vorteil des Unternehmens nachverhandelt werden. Zudem können Unternehmen in der Krise, die für eine erfolgreiche Sanierung in größerem Umfang Mitarbeiter entlassen müssen, alleine durch die zu zahlenden Abfindungen in die Insolvenz getrieben werden. Eine Sanierung ist dann nicht finanzierbar. Ein rechtzeitig eingeleitetes Insolvenzverfahren öffnet diesen Teufelskreis: Die nicht benötigten Beschäftigten können freigesetzt werden mit geringen Abfindungen, deren Höhe durch die Insolvenzordnung begrenzt wird. Gleichzeitig werden die übrigen Arbeitsplätze gerettet. Und: Dringend benötigtes Kapital bleibt im Unternehmen.Zudem zahlt das Arbeitsamt für maximal drei Monate Insolvenzgeld. Bei guter Vorbereitung der Insolvenz läuft der Betrieb also weiter und kann Überschuss erzielen, ohne dass die Lohnkosten durch den Betrieb finanziert werden müssen. Mit der dadurch entstehenden „freien Masse“ kann die Sanierung des Unternehmens - nicht zuletzt auch zum Wohl der Gläubiger - ermöglicht werden.Gut geplant ist halb saniertErfolgreiche Insolvenzen wollen jedoch geplant sein. Um eine nachhaltige Sanierung durch das Insolvenzverfahren zu ermöglichen, sollte idealerweise bereits vor Anmeldung der Insolvenz ein solides Konzept für das „neue“ Unternehmen entwickelt werden. Dazu gehört es, rechtzeitig - das heißt vor Antragstellung - die Möglichkeiten zur Finanzierung des Sanierungsprozesses zu prüfen und Partner einzubinden.Ebenso wichtig ist die gute Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter. Der Unternehmer muss dem Insolvenzverwalter überzeugend darlegen, warum es Sinn macht, den Betrieb fortzuführen - und dass er selbst die geeignete Unternehmerpersönlichkeit dafür ist. Die beste Möglichkeit, den Insolvenzverwalter zu überzeugen, besteht in der Vorlage eines möglichst präzisen Sanierungskonzepts. Dieses umfasst sowohl die Maßnahmen während der vorläufigen Insolvenzverwaltung als auch für die dauerhafte Fortführung des Geschäftsbetriebes nach Eröffnung und Beendigung des Insolvenzverfahrens.Ein besonders eleganter Weg der Sanierung über eine Insolvenz ist die Entwicklung eines „Insolvenzplans“ noch vor Anmeldung der Insolvenz: Der Mittelständler in der Krise holt die wichtigsten Gläubiger mit ins Boot und geht mit einem fertigen Sanierungs- und Entschuldungskonzept in das Insolvenzverfahren. Auf dieser Grundlage besteht auch die Möglichkeit, eine „Eigenverwaltung“ zu erreichen: Der Unternehmer behält ein Gutteil Einflussmöglichkeit auf „sein“ Unternehmen und wird so den Insolvenzverwalter schneller wieder los.