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Mögliche Gefährdungen durch Kombination von PSA
Zur Kombination von Kopf- mit Augen- und/oder Gesichtsschutz müssen die einzelnen PSA kompatibel sein. Zusatzausrüstungen für Industrieschutzhelme zum Schutz der Augen müssen zusätzliche Anforderungen – wie in der EN 166 Augenschutz beschrieben – erfüllen. Wenn Kopfschutz oder Atemschutzgeräte oder Schutzkleidung mit Gehörschutz kombiniert werden, könnte der Kopfbügel eines Kapselgehörschützers inkompatibel sein. Für eine Kombination von Kopf- und Gehörschutz kann ein am Helm befestigter Kapselgehörschützer verwendet werden.
Ein Strahler-Schutzhelm muss als Kombination von Kopf-, Augen-, Gesichts- und Atemschutz nicht nur die Atemluft bereitstellen, sondern zusätzlich Schutz für Kopf, Augen, Gesicht, Hals und Schulter bieten. Für die Kombination aus Kopfschutz und PSA gegen Absturz ist ein Kinnriemen für den Kopfschutz erforderlich. Wenn Augen- und Gesichtsschutz gleichzeitig getragen werden, kann es sein, dass sie aufgrund ihrer Dimensionen und/oder des Körperbaus des Benutzers nicht kompatibel sein. Das kann den Schutz gegen spezifische Gefährdungen beeinträchtigen.
Gleichzeitiges Tragen von Gehörschutz kann Schalldämmung verringern
Eine Kombination aus Augen-/Gesichtsschutz und Gehörschutz kann die Schalldämmung eines Kapselgehörschützers durch beispielsweise dicke Brillenbügel signifikant vermindern. Messungen des IFA zeigten für dicke Brillenbügel eine Verringerung der Schalldämmung bis zu 14 dB, das heißt der Expositionsschalldruck erhöhte sich bis zum 25-Fachen. Werden Gehörschutzstöpsel und Kapselgehörschützer gleichzeitig getragen, kann die Schalldämmung der Kombination reduziert sein. Dies wird durch Leckage der Gehörschutzstöpsel verursacht oder durch einen Kontakt mit den Kapseln des Kapselgehörschützers hervorgerufen. Vollschutzanzüge mit Atemluftversorgung als Kombination von Atemschutzgerät und Schutzkleidung müssen nicht nur die Atemluft bereitstellen, sondern müssen zusätzlich den Körper des Benutzers schützen. Wenn ein Atemschutzgerät und eine PSA gegen Ertrinken gleichzeitig getragen werden müssen und kein definierter Eigenauftrieb des Atemschutzgeräts vorhanden ist, so muss eine Rettungsweste mit mindestens 275 N Auftrieb verwendet werden.
Untersuchungen verschiedener Fallszenarien im IFA zeigten, dass für Kombinationen von Atemschutzgeräten und PSA gegen Absturz ernste Einschränkungen der Schutzwirkungen auftraten. Besteht beispielsweise bei Kombination von Chemikalienschutzhandschuh und Chemikalienschutzkleidung zwischen Handschuh und Schutzkleidung keine feste Verbindung, so ist die Haut ungeschützt und kann verletzt werden. Für derartige Fälle wird Schutzkleidung mit fest angeschweißten Schutzhandschuhen oder Verbindungsmanschetten (Adapter) zwischen Schutzhandschuhen und Chemikalienschutzkleidung empfohlen. Bei bestimmten Tätigkeiten rät man zum Schutz vor Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen auch zu Systemen mit Doppelhandschuhen.
Wenn verschiedene Komponenten von PSA gegen Absturz miteinander kombiniert werden, kann Inkompatibilität der Komponenten schwere Unfälle zur Folge haben. Für Steigschutzeinrichtungen, bei denen das mitlaufende Auffanggerät und die feste Führung von zwei verschiedenen Herstellern stammen und jeder Hersteller eine andere notifizierte Stelle für die Zertifizierung bemüht hat, kann es für die vier Stellen notwendig sein, eine zusätzliche vertragliche Regelung zu finden, die die Einhaltung aller Anforderungen nach der Richtlinie 89/686/EWG für das gesamte Produkt sicherstellt.
Lösungen und Empfehlungen für den Einsatz von PSA-Kombinationen
Wechselwirkungen zwischen PSA gegen Absturz und Zusatzausrüstungen können sehr komplex sein. Daher kann es erforderlich sein, für solche Kombinationen eine Vielzahl von Fallszenarien zu untersuchen. Begrüßt werden dazu Speziallösungen, wie beispielsweise eine Rettungsweste, die gleichzeitig als Auffanggurt und damit als Komponente einer PSA gegen Absturz verwendet werden kann.
Abschließend bleibt festzustellen, dass im Bereich der gleichzeitigen Benutzung mehrerer PSA detaillierte Produktanforderungen bisher oft nicht oder nur unzureichend festgelegt wurden. Für den Praktiker vor Ort heißt dies, dass er sich nicht immer auf die Angaben der Hersteller von PSA-Kombinationen verlassen kann, denn es werden auch inkompatible PSA-Kombinationen angeboten. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung die Möglichkeit komplexer Wechselwirkung, ist der Anwender gut beraten, auf PSA-Kombinationsprodukte erfahrener Hersteller zurückzugreifen. MM
* Martin Liedtke ist Fachbereichsleiter (Arbeitsgestaltung – physikalische Einwirkungen) im Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), martin.liedtke@dguv.de,Tel. (0 22 41)2 31-26 00
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