EUP-Richtlinie

Maschinenbau drohen Vorgaben durch Ökodesign-Richtlinie

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Die Ökodesign-Richtlinie selbst erlegt dem Hersteller noch keine Verpflichtungen auf. Sie ermächtigt aber die Europäische Kommission, dies in Form verbindlicher produktspezifischer Durchführungsmaßnahmen zu tun. Die Brüsseler Behörde regelt also jedes Produkt separat durch eine Verordnung – wie früher den Traktorensitz.

Damit geht die EUP-Richtlinie einen deutlich anderen Weg als die Maschinenrichtlinie, die für alle Maschinen grundlegende Sicherheitsanforderungen stellt. Entscheidend ist somit die Frage, für welche Produkte Durchführungsmaßnahmen existieren oder geplant sind.

Vorstudie zur EUP-Richtlinie bei Werkzeugmaschinen läuft bereits

Der europäische Gesetzgeber hat sich zunächst auf Konsumgüter wie die klassische Glühbirne oder die Stand-by-Funktion von Haushaltsgeräten konzentriert. Längst aber ist die Ökodesign-Richtlinie im Maschinenbau angekommen.

Abgesehen von der bereits erwähnten Elektromotorenverordnung ist eine Verordnung für Ventilatoren zu nennen, die demnächst im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden wird. Von noch größerer Bedeutung für die Branche jedoch ist die derzeit laufende Vorstudie für Werkzeugmaschinen und ähnliche Maschinen.

EUP-Richtlinie könnte künftig auch einzelne Module von Maschinen erfassen

Zur Vorbereitung einer Durchführungsmaßnahme vergibt die EU-Kommission eine Studie an externe Auftragnehmer, die die Umwelteigenschaften eines Produkts und das Verbesserungspotenzial analysieren. Seit einigen Monaten befasst sich eine Studie mit Werkzeugmaschinen. Diese betrachtet sowohl metallverarbeitende Werkzeugmaschinen als auch Maschinen zur Bearbeitung von Holz, Steinen, Kunststoff, Glas und sonstigem festen Material.

Damit ist die Studie für weite Kreise der Investitionsgüterindustrie relevant – kann sie doch die „Blaupause“ schaffen für zahlreiche Ökodesign-Verordnungen, die diverse Maschinenbauprodukte betrifft. Hinzu kommt: Die Studie spaltet die Werkzeugmaschinen in Teile auf und betrachtet diese „Module“ – zum Beispiel den Antrieb. Damit können die Ergebnisse auf beliebige Maschinen übertragen werden.

VDMA steht EUP-Richtlinie zwiespältig gegenüber

Aus Sicht des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hat die Ökodesign-Richtlinie zwei unterschiedliche Seiten: Der Maschinen- und Anlagenbau ist wie kaum eine andere Branche als sogenannte „Enabler“-Industrie in der Lage, ökologische Zielsetzungen in die Gestaltung seiner Produkte zu integrieren, um somit seinen Kunden umweltgerechte Produktionstechniken zur Verfügung zu stellen.

In diesem Kontext unterstützt der Maschinen- und Anlagenbau die Zielsetzung der Richtlinie. Er unterstützt die Richtlinie auch insoweit, als sie Instrumente nutzt, die auch von der Maschinenrichtlinie bekannt sind, wie Konformitätsbewertung nach Modul A oder Vermutungswirkung bei der Anwendung harmonisierter Normen.

Auf der anderen Seite beurteilt der VDMA die praktische Ausgestaltung der Richtlinie ausgesprochen kritisch, da sie in der Summe ein nicht abzuschätzendes Patchwork an Einzelregelungen bringen wird.

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