Stichtag 1. Januar 2024

Mit sechs Maßnahmen fit für das Lieferkettengesetz

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4. Etablieren Sie ein Risikomanagement

Die Risikoanalyse muss mindestens einmal pro Jahr oder unter Umständen anlassbezogen wiederholt werden. Sie betrifft die Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei den unmittelbaren Zulieferern. Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens sind dabei für die Überwachung des Risikomanagements zuständig.

5. Ein Beschwerdemanagement muss her

Um bei allen Gliedern der Lieferkette die Menschenrechte beachten zu können, müssen Unternehmen ein Beschwerdeverfahren einrichten. So erhalten Betroffene oder diejenigen, die Kenntnis von möglichen Menschenrechtsverletzungen haben, die Chance, Verstöße zu melden oder Hinweise darauf zu geben.

6. Dokumentieren Sie Ihre Sorgfaltspflichten

Unternehmen sind im Rahmen des Lieferkettengesetzes auch verpflichtet, die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit in einem jährlichen Bericht transparent zu dokumentieren. Auch müssen sie zeigen, wie sie möglichen Risiken begegnen wollen. Dabei können sich die Unternehmen an unterschiedlichen Berichtsstandards orientieren – zum Beispiel am Deutschen Nachhaltigkeitskodex oder am Standard der Global Reporting Initiative. Der Bericht ist dann immer spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen und auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen.

Digitale Unterstützung in puncto Lieferkettengesetz

Die aufgelisteten sechs Maßnahmen zeigen, dass viele Anforderungen des Lieferkettengesetzes datenintensiv und manuell kaum zu bewältigen sind. Es gibt aber viele digitale Möglichkeiten, die auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten spezialisiert sind. Damit werden alle notwendigen Daten zentral zusammengeführt, was für Transparenz sorgt. Die Daten können auch analysiert und damit Risiken frühzeitig erkannt werden. Speziell mittelständischen Unternehmen falle es jedoch oft schwer, genau das für sie passende Tool zu finden. Dabei können aber externe Berater helfen, um zum Beispiel im Rahmen eines Workshops herauszufinden, welche Features ein Unternehmen wirklich braucht und welches Tool genau diese Anforderungen erfüllt. Moritz Röder, Associate Director Supply Chain Management & Sustainability bei LHIND kommentiert: „Die Beschäftigung mit dem Lieferkettengesetz ist eine Chance, die über die reine Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben hinausgeht.“ Und besonders in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten gewährleisten stabile Lieferketten eine sichere und finanziell planbare Produktion. Auch behaupten sich Unternehmen, die die Einhaltung der ESG-Regeln nicht als lästige Pflicht, sondern als Zukunftsinvestition betrachten, deutlich besser auf einem hart umkämpften Markt für Fach- und Führungskräfte, so Röder abschließend. Nicht zuletzt können die Experten von LHIND bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes Unterstützung leisten.

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