Finanzierung

Mittelstand kann seine Eigenkapitalquote leicht verbessern

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Resultat: Die beschränkte Haftung der GmbH schützt nicht die gegebenen privaten Sicherheiten der Gesellschafter. Entweder die Bank oder der Insolvenzverwalter verwertet die privaten Sicherheiten zugunsten der Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Das als Sicherheit dienende private Vermögen kann demnach nur unzureichend geschützt werden und haftet in aller Regel wie Eigenkapital. Auf der einen Seite wird das private Vermögen in der Krise oder Insolvenz für die Gesellschaft verhaftet, dient aber auf der anderen Seite zu guten Zeiten im Rahmen der Bilanzanalyse nicht zur Stärkung der Eigenkapitalquote.

Diese unbefriedigende Konstellation kann wie folgt gelöst werden: Die Bank gewährt dem Unternehmer auf privater Ebene ein Darlehen. Der Unternehmer legt dieses Darlehen als Gesellschafterdarlehen in die Gesellschaft ein. Anstelle der Bankverbindlichkeiten wird innerhalb der Bilanz ein Gesellschafterdarlehen ausgewiesen. Dieses eingelegte Gesellschafterdarlehen wird im Rahmen der Bilanzanalyse nun – anders als die zur Absicherung der Bankdarlehen gewährten Sicherheiten – ersichtlich.

Nach aktueller Rechtslage sollte das Gesellschafterdarlehen so gestaltet werden, dass der Darlehensanspruch bei Eintritt einer Unterbilanz (Eigenkapital > Stammkapital) bis zum Auffüllen des Stammkapitals qualifiziert im Rang zurückgetreten wird. Der qualifizierte Rangrücktritt hat zur Folge, dass das Darlehen in einer insolvenzrechtlichen Überschuldungsbilanz nicht als Passiva ausgewiesen werden braucht. Sodann behandeln die Banken das Darlehen im Rahmen der Bilanzanalyse wie Eigenkapital.

Qualifizierter Rangrücktritt bei geplanter Gesetzesänderung nicht mehr nötig

Sollte das GmbHG wie geplant geändert werden, wird zukünftig dieser qualifizierte Rangrücktritt nicht mehr benötigt, da Gesellschafterdarlehen zukünftig generell nicht als Passiva in der Überschuldungsbilanz zu erfassen sind. Daraus resultiert die automatische Verbesserung des Eigenkapitals in Höhe des eingelegten Gesellschafterdarlehens.

Eigenkapital ohne Änderung des Risikos verbessert

Mit dem höheren Eigenkapital verbessert sich die Eigenkapitalquote. Mit diesem Vorteil geht sodann ein besseres Rating bei den Banken, Creditreform oder Lieferanten einher, da die Eigenkapitalquote einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Rating hat. Im besten Fall wird durch die Verbesserung der Rating auch eine Reduzierung des Fremdkapitalzinssatzes oder auch der Einkaufskonditionen erzielt.

Als Fazit kann festgehalten werden, dass die Eigenkapitalquote häufig nicht so schlecht ist, wie oft auf dem ersten Blick erscheint und allgemeine Statistiken ausweisen. Viele Unternehmen sind in der Lage, ohne Ausweitung des Risikos auf privater Ebene, ihre Eigenkapitalquote zu verbessern.

Diplom-Betriebswirt Christian Hidding, Rechtsanwalt David Höing und Steuerberater Diplom-Betriebswirt Marcus Pooth sind Partner im Team „Beratungskompetenz Mittelstand“ der Gesellschaft für praxisorientierte Mittelstandsberatung mbH, Bocholt.

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