Eine Regulatorik, welche Nutzen für verschiedene Zielgruppen und Marktteilnehmer generiert, zeitgleich Digitalisierung erfordert aber auch Umweltschutz und Nachhaltigkeit fördert? Mit dem Digitalen Batteriepass (DBP) muss das kein Widerspruch sein.
(Bild: KanawatTH)
Die Digitalisierung im Zuge zunehmender Elektromobilität und dem Ausbau erneuerbarer Energie voranzutreiben, kann ein wertvoller Invest sein, der Ihr Unternehmen voranbringt und nicht nur reinen Nachhaltigkeitsbestrebungen Rechnung trägt.
Was ist der Digitale Batteriepass?
Der künftige Batteriepass ist ein offizielles Dokument – ähnlich wie ein Ausweisdokument, das Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus begleitet und Informationen von der Herstellung bis zur Entsorgung enthält. Als Praxisbeispiel kann eine Verschrottung eines E-Autos dienen, dessen Batterie ein zweites Leben in einer Photovoltaikanlage geschenkt bekommt. Damit würde diese Batterie einen neuen Batteriepass erhalten, der jedoch mit dem ersten Batteriepass verlinkt ist, um eine digitale Nachverfolgbarkeit sicherzustellen.
In Summe stellt der Batteriepass einen spezifischen Anwendungsfall des Digital Product Passports (DPP) dar, der im Rahmen der EU-Initiative für ein nachhaltigeres Produktdesign und eine stärkere Kreislaufwirtschaft entwickelt wurde. Der Batteriepass ist Teil der Strategie der Europäischen Union, die Nachhaltigkeit von Produkten durch die Einführung Digitaler Produktpässe zu verbessern, wie es in der Ecodesign for Sustainable Product Regulation (ESPR) festgelegt ist. Demnach greift der Batteriepass für sog. Traktions- und Industriebatterien sowie Batterien für leichte Verkehrsmittel ab einer Kapazitätsgröße von 2 kWh. Die Daten solcher Batterien sind dann künftig digital abzubilden (als sog. Digitaler Zwilling), um diese interoperabel entlang der Wertschöpfungskette, zum Beispiel den eigenen Kunden, bereitstellen zu können.
Der Hauptnutzen für Unternehmen liegt in einer höheren Datentransparenz. Das trägt nicht nur zu dem übergeordneten Ziel der EU, der Förderung von Kreislaufwirtschaft und letztlicher Klimaneutralität, bei, sondern kann auch weitere unternehmensinterne Prozesse vereinfachen, bessere Entscheidungen oder gar Kostenersparnisse ermöglichen. Der Batteriepass setzt genau hier an und möchte, dass die Digitalisierungsbestrebungen der Teilnehmer entlang der Batterie-Wertschöpfungskette Fahrt aufnehmen, um letztlich die interoperable Datenbereitstellung sicherstellen zu können. In Summe ist ein Dateninput von möglichst allen Teilnehmern der Wertschöpfungskette erforderlich. Nur auf diese Weise kann der Batteriepass valide Daten anzeigen und künftig als funktionierendes Beispiel einer Kreislaufwirtschaft Bedeutung erlangen.
Bedenken am Batteriepass lassen sich auf Zeitdruck, eine leistungsfähige und skalierbare Systemlandschaft, IT-Sicherheitsbedenken oder auf behördliche Überregulierung eingrenzen. Darüber hinaus fürchten vor allem mittelständische Unternehmen die Komplexität und die Implementierungskosten. Auch lassen sich erwartete Mehrwerte noch schwer präzise quantifizieren. Weiterhin existieren Einflussfaktoren, die auf den Batteriepass wirken: Unterschiedliche Interessenslagen in technologischer, geschäftspolitischer oder nationaler Hinsicht spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Nichtsdestotrotz werden Unternehmen aufgrund der verbindlichen Regulatorik seitens der EU nicht um den Batteriepass herumkommen. Denn um langfristig Klimaneutralität zu erreichen, sind eben erste Schritte zu gehen.
In Bezug auf IT-Lösungskonzepte bietet die conplement AG heute schon passende Produktlösungen, wie z. B. eine skalierbare AAS-Plattform zur einfachen Implementierung und Verteilung von AAS Asset Administration Shell sowie weiterführende Dienstleistungen, darunter eine Standortbestimmung zum DBP oder Security-Beratung an.
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Altbatterien: Darstellung der zeitlichen Planung
(Bild: conplement AG)
Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kofinanzierte Konsortialprojekt Battery Pass zielt darauf ab, inhaltliche und technische Standards für die Umsetzung des Digitalen Batteriepasses zu entwickeln. Durch die Projektbesetzung aus Industrie, Technologie und Wissenschaft soll sichergestellt werden, dass der Batteriepass für die Akteure der Industrie machbar ist und gleichzeitig die ökologischen und wirtschaftlichen Vorteile eines Digitalen Produktpasses abbildet. Hintergrund ist die EU-Batterieverordnung, die ab 2027 eine verbindliche Umsetzung anstrebt und im besten Fall ab sofort Vorbereitungsmaßnahmen erfordert.
Profiteure des Digitalen Batteriepass
Grundsätzlich profitieren verschiedenste Akteure vom Batteriepass und den daraus enthaltenen Daten. Neben Verbrauchern profitieren auch Hersteller (OEMs), Recycling-Unternehmen, Umweltorganisationen und gar Regierungen oder Regierungsbehörden von einer höheren Datentransparenz.
Der Mehrwert einer Umsetzung des DBP unterscheidet sich je nach Zielgruppe. Das sog. „Value Assessment“, also die Betrachtung der Nutzenszenarien je Zielgruppe, wird seitens des Konsortialprojekts planmäßig und voraussichtlich bis Ende 2024 tiefergehend untersucht. Bei Recyclingbetrieben geht man beispielsweise heute schon davon aus, dass ca. 20 % der Prozesskosten reduziert werden können – vorausgesetzt, dass die Daten zu jeder recycelnden Batterie vorliegen.
Vom Batteriepass profitieren unterschiedlichste Akteure - vom Hersteller bis Recycling-Unternehmen
(Bild: conplement AG)
In Summe ist der Batteriepass ein Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Welt, höheren Recycling-Quoten von kritischen Rohstoffen wie Lithium, Kobalt, Nickel und Kupfer. Jenseits des regulatorischen Drucks kann Recycling noch viel mehr zu einem tragfähigen, rentablen und nachhaltigen Geschäftsmodell werden.
Wie setze ich den Batteriepass um und was sind die ersten Schritte?
Grundsätzlich kann der Digitale Batteriepass in Verbindung mit der AAS Asset Administration Shell umgesetzt werden. Die AAS stellt die digitale Repräsentanz einer Batterie dar, in der alle Informationen zur Batterie gespeichert, abgerufen und aktualisiert werden können. Ziel ist damit eine umfassende Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Interoperabilität entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu gewährleisten. Die AAS Asset Administration Shell selbst ist ein standardisiertes Metamodell (gemäß der Industrial Digital Twin Association, IDTA), welches branchenübergreifend zur Verfügung gestellt wird und zur Umsetzung des Batteriepass herangezogen werden kann.
Vereinfachte Darstellung des Digitalen Batteriepasses mit beispielhafter Struktur
(Bild: conplement AG)
Der Batteriepass kann künftig via QR-Code zugänglich gemacht werden und gibt dann Auskunft über batteriespezifische Daten und weitere Informationen wie Beschreibungen zum Batteriezustand (Alter, Qualität und Verwendungsnachweis als Originalbatterie oder als wiederverwendete Batterie). Nachhaltigkeitsinformationen wie der CO2-Fußabdruck oder die Materialkomposition sowie die Recyclingfähigkeit werden ebenso angezeigt. Da darauf abgezielt wird die Arbeitsbedingungen beispielsweise in der Rohstoffgewinnung (Due Diligence) zu verbessern, sind diese konzeptionell ebenso abzubilden. In diesem Zusammenhang steht aktuell das neue Submodel Digital Battery Passport bei der IDTA im Fokus. Sobald dieses Submodel veröffentlicht ist, kann eine entsprechende Umsetzung des DBP damit vorangetrieben werden.
Suchen Sie einen Umsetzungsbegleiter? Die conplement AG unterstützt Sie auf der Reise zur Umsetzung des Digitalen Batteriepasses von der Standortbestimmung bis hin zu einer für Sie individuell passenden Roadmap.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.