Umsetzung von EU-Richtlinie
NIS2: Was auf Unternehmen zukommt und wie sie sich vorbereiten können

Ein Gastbeitrag von Christoph Harburg* 6 min Lesedauer

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Seit diesem Herbst kommen mit der Network and Information Security Directive 2 auf viele Unternehmen neue Herausforderungen in puncto Cybersicherheit zu. Die Richtlinie verlangt konkrete Maßnahmen und es drohen empfindliche Strafen bei Nichteinhaltung. So können Unternehmen handeln.

Die NIS2-Richtlinie legt Anforderungen an die Sicherheit und den Schutz von netzwerkbasierten Diensten und Informationssystemen fest. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die NIS2-Richtlinie legt Anforderungen an die Sicherheit und den Schutz von netzwerkbasierten Diensten und Informationssystemen fest.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Die sogenannte Network and Information Security Directive 2, kurz NIS2, ist eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit, die bis spätestens Oktober 2024 von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt sein muss. Damit soll der Gesetzgeber Unternehmen zu spezifischen Maßnahmen verpflichten, um ein einheitliches Mindestmaß an Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen zu gewährleisten.

Wen betrifft NIS2 und ab wann müssen Unternehmen die Anforderungen umsetzen?

NIS2 ist relevant für alle Unternehmen, die als Betreiber wesentlicher und wichtiger Dienste eingestuft oder digitale Service-Provider sind. Aufgrund der steigenden Zahl und wachsenden Komplexität von Cyberbedrohungen hat die EU – zum Schutz von Unternehmen, Lieferketten und IT-Infrastrukturen – mit der NIS2-Richtlinie ein umfassendes Regelwerk mit Rahmenbedingungen mitsamt Umsetzungskontrollen, Pflichten und Sanktionen verabschiedet. Diese neue Fassung soll die bisherige Fassung der Richtlinie NIS1, die bislang nur für Kritis-Unternehmen – also Betreiber von kritischen Infrastrukturen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen – galt, ergänzen und erweitern. Die Überführung in deutsches Recht ist für Oktober 2024 geplant.