Datenaustausch Rechtliche Fragen und Antworten zum EU Data Act
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Was regelt der Data Act genau, in welchem Verhältnis steht er zur DSGVO und welche Rechtsfolgen drohen bei Verstößen? Antworten auf diese und weitere Fragen haben Fachleute der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Zum 11. Januar 2024 ist der EU Data Act in Kraft getreten. Seitdem läuft eine Umsetzungsfrist. Ab dem 12. September 2025 wird er in allen EU-Mitgliedsstaaten angewendet werden. Inhaltlich soll die EU-Datenverordnung sicherstellen, dass Daten, die in der EU erzeugt werden, leichter zugänglich sind und genutzt werden können, um Innovation und Wachstum zu fördern.
Der Gedanke hinter dem Data Act zielt darauf, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der sowohl Unternehmen als auch Verbraucherinnen und Verbraucher dazu ermutigt, ihre Daten zu teilen, wodurch sowohl der Wettbewerb als auch die Effizienz in verschiedenen Sektoren gesteigert werden sollen. Insbesondere soll der Data Act Barrieren abbauen, die einer breiten Datennutzung im Wege stehen, und somit die Grundlage für neue Geschäftsmodelle im Kontext der Industrie 4.0 legen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Gewährleistung von Datensicherheit und dem Schutz personenbezogener Informationen. Insgesamt wird der EU Data Act als zentraler Baustein für die digitale Transformation in Europa betrachtet, der die Wettbewerbsfähigkeit der EU im globalen Markt stärken soll.
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