Produkthaftung/Produktpiraterie Risiken bei Produkthaftung und Produktpiraterie senken

Autor / Redakteur: Lothar Lochmaier / Ulrike Gloger

Unternehmen der Fertigungsindustrie müssen sorgfältig darauf achten, Fehler beim Produktdesign zu vermeiden, um Risiken der Produkthaftung zu minimieren. Außerdem gilt es, auf europäischer Ebene wirkungsvolle Schutzmechanismen zu etablieren, um international gegen die ausufernde Produktpiraterie zu bestehen. Für all diese Aktivitäten hat sich der Begriff Product Compliance Management etabliert.

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Wirft man einen Blick auf die Internetseite www.produktrueckrufe.de (Link siehe unten), so lassen sich die schwarzen Schafe vor allem in den Branchen der Konsumgüterindustrie, Nahrungsmittel und Medikamente ausmachen. Doch auch der Maschinen- und Anlagenbau beschäftigt sich seit längerem mit der Haftungsfrage für seine Produktlinien.

Konkrete Szenarien dazu finden sich etwa auf der Internetseite www.icsms.org (Link siehe unten), wo Beispiele gelistet sind, die gravierende Sicherheitsmängel bei Produkten aufweisen, die aus dem Markt herausgenommen werden müssen. Denn manchmal kann ein kleines Problem einen großen Schneeballeffekt bewirken.

So führte etwa bei einem Haustechnik-Hersteller eine nicht korrekte Klemmenbezeichnung bei einem Warmwasserwandspeicher nicht nur zu potenziellen Fehlanschlüssen, sondern hätte auch zu Personenschäden führen können. Die Unternehmen zielen dabei keineswegs darauf ab, bestehende Regelwerke zu verletzen, sondern ihnen bereitet oftmals die Anwendungspraxis größeres Kopfzerbrechen als erwartet.

Maschinenrichtlinie bietet mehr Rechtssicherheit gegen Produkthaftung

So gilt es nach Auffassung von Michael Loerzer, Geschäftsführer beim Beratungsunternehmen Globalnorm GmbH in Berlin, die Maschinenrichtlinie (MRL) nebst den anwendbaren Normen frühzeitiger in der Planungs- und Konstruktionsphase beim Hersteller einzubinden, entsprechende Konformitätssicherungsprozesse hausintern zu etablieren und die Marktaufsicht für die Produktsicherheit zu intensivieren.

„Nicht die EG-Richtlinien und Normen sind das Problem, sondern deren sachgemäße Anwendung und Umsetzung.“ Dass Normen auch Probleme bereiten können, erläutert der Experte an der Maschinenrichtlinie (MRL).

„Es gibt einen Konflikt zwischen der Erfüllung der Maschinenrichtlinie und der Manipulation von Schutzeinrichtungen durch den Betreiber“, sagt Loerzer. In den Normen werde die Manipulationsthematik noch viel zu wenig berücksichtigt.

Manipulation von Schutzeinrichtungen bleibt ein Problem

Bisherige Aktivitäten, das Thema Manipulation normativ zu verankern, resultierten in der Aufnahme der Betriebsart „Prozessbeobachtung“ in die harmonisierten Normen DIN EN 12417 „Bearbeitungszentren“ sowie DIN EN 13128 „Fräs- und Bohrmaschinen“. So sollte die Manipulationsproblematik nach Auffassung des Experten direkt in die Normen DIN EN 954 „Sicherheit von Maschinen“ beziehungsweise EN ISO 13849-1 einfließen und zudem in den entsprechenden C-Normen angesprochen werden.

Dort können spezifischere Festlegungen, bezogen auf die jeweilige Maschinengattung, vorgenommen und die damit in Zusammenhang stehenden Manipulationsgründe – etwa das Monitoring von Arbeitsprozessen bei Bearbeitungszentren – gezielt angegangen werden. Die „Beobachtbarkeit von Arbeitsprozessen“ spiele bei vielen Maschinen eine bedeutende Rolle, so dass diese generell in allen Normungsgremien aus dem Bereich der Werkzeugmaschinen und möglicherweise darüber hinaus diskutiert werden sollte, gibt Loerzer zu bedenken.

Lasten- und Pflichtenhefte regeln Anforderungen

Der Experte rät den Unternehmen zu Lasten- und Pflichtenheften, in denen konkrete Beschaffenheitsanforderungen der Maschinen festgehalten sind. „Die Formulierung, dass der Hersteller beziehungsweise der Lieferant alle gültigen Vorschriften und Normen einzuhalten hat, ist jedenfalls nicht zu empfehlen“, sagt Loerzer weiter. Aus vertragsrechtlicher Sicht sollte sogar die Erfüllung der Maschinenrichtlinie und weiterer Rechtsvorschriften schriftlich fixiert werden. Auch die Nennung konkreter Normen sollte vorgesehen werden.

Nicht in jedem Fall erfüllen Maschinen die Maschinenrichtlinie. Im Ernstfall kann sogar der Betreiber einer Maschine – aufgrund von § 7 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung – selbst in die Haftungsverantwortung geraten. „Aus Auftraggebersicht ist ein CE-Beschaffungsmanagement erforderlich, um eine eventuelle Haftungsinanspruchnahme zu verhindern“, regt Loerzer an.

Die Maschinenbauer sollten dementsprechend ihre CE-Verantwortung ernst nehmen und deshalb etwa die gesetzlich geforderte Risikobeurteilung in die Konstruktion einfließen lassen. „Zu diesem Thema gibt es übrigens seit August 2007 die neue ISO-14121-1-Norm“, bilanziert Loerzer.

Transparenz in den Produktionsprozessen senkt Produkthaftungs-Risiken

Aus Anwendersicht gibt es bei der unternehmensweiten Umsetzung von EU-Vorgaben wie der so genannten „New Approach“ Fortschritte zu verzeichnen. Joachim Bischof, Beauftragter Produktkonformität und Manager Product Compliance bei der Festo AG & Co. KG, ist gleich in zwei internen Projekten aktiv. Zum einen geht es um die Implementierung von Umweltstandards gemäß ROHS beziehungsweise RL 2002/95/EG sowie die Implementierung der RL 2006/42 EG, sprich der Maschinenbaurichtlinie.

Aus Anwendersicht bedeute New Approach, auf richtlinienkonforme Komponenten, Geräte, Teilmaschinen und Dienstleistungen zu achten, erläutert Bischof: „Dies hat Auswirkungen auf die Unternehmensorganisation, denn es gilt, Richtlinien rechtzeitig zu erkennen und zu bewerten.“

Im Spannungsgeflecht zwischen Hersteller, Kunde, Zulieferer und der Marktaufsicht sei deshalb eine CE-konforme Organisation gefragt. „Product Compliance Management bedeutet Konformität auf unterschiedlichen Ebenen, vom technischen Frühwarnsystem bis hin zur betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise“, so der Experte weiter.

CE-Richtlinie ist kein Freibrief für Produktionsfirmen

Allerdings ist die CE-Richtlinie alles andere als ein Freibrief für das produzierende Unternehmen. „Durch das Kennzeichen wird eine Maschine auch nicht sicherer“, gibt Bischof zu bedenken.

Deshalb gelte es, entlang der gesamten Produktlebenszyklen eine sichere Beratungskompetenz zu etablieren. Es gelte, eine Risikoanalyse zu erstellen, Schnittstellen zu definieren, Lösungen voneinander abzugrenzen, bis hin zur Auslegung von Sicherheitsfunktionen.

Festo versteht diese integrierten Funktionen auch als eine Dienstleistung im Interesse der Kunden. Wenn etwa eine PED-Maschine keine Freigabe erhalte, weil der Kunde ein falsches Fluid verwende, gelte es zwischen Behörden und Kunde zu vermitteln. Nach Auffassung von Joachim Bischof sollten Sicherheitsbauteile nach der alten MRL nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein, aufgrund einer Verwechslungsgefahr der Maschine.

Lösung der Produkthaftungs-Frage ist kontinuierliche Überwachung

Auch die Sick AG, Waldkirch, sieht sich als einer der weltweit führenden Hersteller von Sensoren und Sensorlösungen für industrielle Anwendungen mit der Produktsicherheit konfrontiert. Nach Auffassung von Volker Schaber, bei Sick verantwortlich für Standards und Regulierungsprozesse, lässt sich die Haftungsfrage nur durch eine kontinuierliche Überwachung in den Griff bekommen.

Denn mögliche Konsequenzen reichten vom Vertriebsverbot über Rückrufaktionen, Bußgelder bis zu möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen. „Produkte, die nicht konform zum prognostizierten Lebenszyklus gesteuert werden, können immense Kosten und Risiken erzeugen und somit die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens stark belasten“, gibt der Experte zu bedenken.

Alle haftungsrelevanten Prozesse bis hin zur Einführung von Fremdprodukten gelte es deshalb im Blick zu behalten. „Den letzten Baustein zum fertigen Produkt bilden die Konformitätseinhaltung sowie Dokumentation und Archivierung“, sagt Schaber.

PLM-System bietet Überblick über gesetzliche Vorgaben

Um im Wirrwarr der unzähligen gesetzlichen Vorgaben nicht den Überblick zu verlieren, setzt Sick auf ein stücklistenbasiertes Management im PLM-System. „Dadurch stellen wir über die Identifikationsnummer einen eindeutigen Bezug auf angewandte Normen, EU-Richtlinien und andere Dokumente her“, bekräftigt der Experte.

Sick erzeugt jedoch die vollständige EG-Konformitätserklärung nur temporär. Auf dem Deckblatt befindet sich lediglich das aktuelle Datum. „Eine langfristige Papierarchivierung beispielsweise in Ordnern macht keinen Sinn“, fasst Bischof zusammen. Mit der neuen, stücklistenbasierten Methode hingegen lasse sich der Arbeitsaufwand hinsichtlich der Anpassung an die EG-Konformitätsricht-linien erheblich reduzieren.

Weiterhin sei durch den Prozess sichergestellt, dass ausschließlich Geräte in Umlauf kämen, die den aktuell gültigen Richtlinien und Normen genügen. „Dies stellt einen erheblichen Beitrag zur Risikominimierung im Sinne der Produkthaftung dar“. Über eine monatlich aktualisierte Normendatenbank gewährleistet Sick die Überwachung aller relevanten Normen und Richtlinien. Gibt es Änderungen im System, lassen sich über die stücklistenbasierte Verknüpfung im PLM-System alle Informationen aus dem Normengewerk direkt mit den dazugehörigen Produkten verknüpfen.

Hohes Weltmarkttempo fordert seinen Tribut

Trotz derartiger Maßnahmen lässt sich jedoch kaum übersehen, dass das hohe Tempo auf dem Weltmarkt seinen Tribut einfordert. Denn immer kürzere Entwicklungszyklen vor der Markteinführung erhöhen die Gefahr für die Produktsicherheit.

Die Frage, der sich viele Unternehmen stellten, laute heute, ob die Abstimmung vor der Markteinführung noch ausreiche, oder ob die Erprobung des Produkts direkt beim Kunden stattfinde, pointiert Matthias Rösler, zuständig für das zentrale Qualitätsmanagement und die Produktsicherheit bei der Andreas Stihl AG & Co.KG in Waiblingen. „Was die Abprüfung des Gesamtsystems angeht, so haben die Hersteller noch Hausaufgaben zu erledigen“, räumt der Experte ein.

Kaum weiter bringt nämlich der bloße Verweis auf die schlampig arbeitende Konkurrenz aus Fernost. Derartige Vorwürfe ersetzen jedenfalls kein ausgereiftes Product Compliance Management, monieren Experten. „Es gibt gleiche Pflichten für alle Marktteilnehmer“, bilanziert Rösler.

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