Staatliche Anreize Steuervergünstigungen für Elektroautos als Dienstfahrzeuge

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Die Bundesregierung plant eine staatliche Unterstützung, um den Absatz von Elektroautos wieder anzukurbeln, wie die dpa erfahren hat.

Jetzt sollte man vielleicht zugreifen! Denn der Staat billigt rückwirkend zum 1. Juli 2024 allen Unternehmen Steuervergünstigungen zu, wenn sie ihren Fuhrpark möglichst auf Elektrofahrzeuge umstellen. Hier mehr dazu ...(Bild:  Peugeot)
Jetzt sollte man vielleicht zugreifen! Denn der Staat billigt rückwirkend zum 1. Juli 2024 allen Unternehmen Steuervergünstigungen zu, wenn sie ihren Fuhrpark möglichst auf Elektrofahrzeuge umstellen. Hier mehr dazu ...
(Bild: Peugeot)

Konkret geht es um stärkere steuerliche Anreize für Elektroautos, die als Dienstwagen angeschafft werden. Das Kabinett will die geplanten Maßnahmen noch heute auf den Weg bringen. In dem der dpa vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, dass die Bundesregierung es sich zum Ziel gesetzt hat, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. Für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels bedürfe es auch weitreichender steuerlicher Maßnahmen. Das sieht man als nötig an, denn die Nachfrage nach E-Autos ist nach dem Stopp der staatlichen Förderung bekanntlich eingebrochen. Die Bundesregierung hatte den sogenannten Umweltbonus im Dezember abrupt beendet. Grund waren Sparzwänge im Haushalt.

So will die Bundesregierung die E-Mobilität stärken

Im Juli verständigte sich die Ampelkoalition im Zuge der Haushaltsverhandlungen auf eine entsprechende Wachstumsinitiative. Eine der Maßnahmen ist also die steuerliche Förderung von E-Autos als Dienstwagen. Für Unternehmen soll rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Null-Emissions-Fahrzeuge eingeführt werden. Außerdem soll bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge der sogenannte Deckel für den Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits von einem Schub gesprochen, um die Nachfrage nach E-Mobilität wieder hochzuziehen. Er erwarte nun einen regelrechten Nachfrage-Push. Dienstwagen spielten außerdem eine wichtige Rolle für den Gebrauchtwagenmarkt, weil sie nur vergleichsweise kurze Zeit als solche im Einsatz seien.

Die Steuereinbußen seien leicht zu verkraften

Im Gesetzentwurf heißt es zu den geplanten neuen Maßnahmen, dass damit deutliche steuerliche Anreize parat stehen, die insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich sorgen. Die Regelung umfasse ausschließlich neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Sie soll aber befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 greifen. Die temporäre Begrenzung setze Anreize für zügige Investitionsentscheidungen. Die Steuermindereinnahmen werden im Gesetzentwurf für das Jahr 2024 als geringfügig bezeichnet. Im Jahr 2025 werden die Steuermindereinnahmen auf 480 Millionen Euro beziffert, sie sollen aber bis 2028 auf 540 Millionen Euro steigen.

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