Kabinettsbeschluss Strengere Schadstoffregeln für Industriebetriebe

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Für deutsche Industriebetriebe sollen strengere Grenzwerte bei Schadstoffen gelten. Es soll aber auch vereinfachte Verfahren geben, so ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzesentwurf.

Von der deutschen Industrie ausgehende Luftschadstoffe sollen noch weiter verringert werden, wie ein Gesetzentwurf des Bundeskabinetts jetzt vorsieht. Hier mehr dazu ...(Bild:  Sky Lord)
Von der deutschen Industrie ausgehende Luftschadstoffe sollen noch weiter verringert werden, wie ein Gesetzentwurf des Bundeskabinetts jetzt vorsieht. Hier mehr dazu ...
(Bild: Sky Lord)

Der Gesetzesentwurf in puncto Schadstoffregelung seitens des Bundeskabinetts soll eine entsprechende Richtlinie der EU zu Industrieemissionen in nationales Recht umsetzen, heißt es. Die bisherige Richtlinie habe zwar bereits für verbesserte Luftqualität in vielen Regionen gesorgt, doch die Luftverschmutzung sei dennoch weiterhin die häufigste umweltbedingte Ursache für vorzeitige Todesfälle in der EU (Die Zahl der europaweit durch Feinstaubbelastungen verursachten Sterbefälle beträgt etwa um die 250.000 Personen, heißt es). Die überarbeitete Richtlinie setzt nun zusätzliche Anreize, in moderne Umwelttechnik zu investieren, meint Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). Die Grenzwerte für ausgestoßene Schadstoffe sollen dabei stärker an klimafreundlichere Technologien angepasst werden. Und jenen Unternehmen, die sich bereits nachweislich mit dem Umstieg beschäftigten, soll bei bestimmten Vorschriften ein Aufschub von bis zu acht Jahren eingeräumt werden. Das soll verhindern, dass sie noch in fossile Technologien investieren müssen. Wie Schneider betont, haben an der Verfahrensbeschleunigung auch die Länder und Industrievertreter teilgenommen. Durch höhere Schwellenwerte wird es bei Bauvorhaben etwa künftig seltener eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung geben, heißt es im Entwurf. Das soll für schnellere Genehmigungsverfahren sorgen und sei wegen Spielräumen im EU-Recht möglich.

Brüssel baut Bürokratie ab, Berlin macht das Gegenteil

Auch an die geplanten Lockerungen von Umweltvorgaben, welche die EU-Kommission im vergangenen Dezember vorgeschlagen hatte, ist der deutsche Gesetzesentwurf laut Ministerium etwa bei den Übergangsfristen bereits angepasst, wie man weiter erfährt. Noch müssen die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament den Vorschlägen jedoch zustimmen, bevor sie in Kraft treten können. Dass die Bundesregierung mit dem Gesetzesentwurf nicht bis dahin abwartet, sieht aber der Verband der Chemischen Industrie (VCI) kritisch. Das bringe alles andere als die versprochene Planungssicherheit – nämlich Rechtsunsicherheit. „Berlin baut Bürokratie auf, obwohl sie in Brüssel gerade wieder abgeräumt werden soll“, kommentiert der VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup. Das ist ein Widerspruch, den sich der Standort aktuell nicht leisten kann. Immerhin wollten Union und SPD im Koalitionsvertrag die EU-Richtlinie, die bis Juli diesen Jahres umzusetzen ist, so schlank wie möglich halten. Jetzt wird sich zunächst der Bundestag mit dem Entwurf beschäftigen.

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