Feuer 6 präventive Maßnahmen für den betrieblichen Brandschutz

Ein Gastbeitrag von Gandhi Gabriel * 2 min Lesedauer

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In vielen Unternehmen wird die Brandschutzordnung zwar formal erstellt und abgelegt, findet jedoch im Betriebsalltag kaum Beachtung. Dabei kann ein klar geregeltes, betriebsbezogenes und regelmäßig überprüftes Feuerschutzkonzept im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen. 

Brände in Betrieben gehören zu den teuersten und gefährlichsten Schadensereignissen – deshalb ist Brandschutz enorm wichtig.(Bild:  KI-generiert)
Brände in Betrieben gehören zu den teuersten und gefährlichsten Schadensereignissen – deshalb ist Brandschutz enorm wichtig.
(Bild: KI-generiert)

Wenn es verständlich aufbereitet und aktiv in die Abläufe integriert wird, schafft es die Grundlage für sicheres Handeln in Gefahrensituationen. Fest verankerte Maßnahmen können im Notfall Leben retten. Wird die Brandschutzordnung im Betrieb aktiv gelebt statt nur abgeheftet, trägt sie dazu bei, Schäden zu minimieren, und ermöglicht eine schnelle Wiederaufnahme des Geschäfts.

Wie Brandschutz wirklich funktioniert

Erstens: Unabhängig von Größe und Branche ist die Sicherheit im Unternehmen Führungsaufgabe. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für den Schutz von Mitarbeitern und Betrieb zu sorgen.

Zweitens: Trotz fehlender bundeseinheitlicher Norm besteht die Möglichkeit, Maßnahmen und Regelungen in einer Brandschutzordnung festzuhalten. Wichtig ist, dass die Brandschutzordnung den betrieblichen Anforderungen entspricht und alle relevanten Maßnahmen abdeckt. Ziel ist es, im Ernstfall schnell, koordiniert und effektiv zu reagieren, um Verletzungen zu vermeiden und Schäden zu minimieren.

Drittens: Entscheidend sind praxisnahe Inhalte, regelmäßige Überprüfungen und eine klare Kommunikation. Die Brandschutzordnung gliedert sich in die Teile A, B und C, die jeweils auf unterschiedliche Personengruppen zugeschnitten sind: Abschnitt A wendet sich allgemein an alle Anwesenden und ist gut sichtbar auszuhängen. Teil B umfasst betriebsinterne Regelungen – etwa zur Verhinderung von Brandausbreitung oder zur Freihaltung von Fluchtwegen – und muss den Mitarbeitern im Rahmen einer Unterweisung vermittelt werden. Part C ist konkret für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz bestimmt, wie etwa Brandschutzbeauftragte oder -helfer.

Viertens: Um Mitarbeiter und Anlagen wirksam zu schützen, muss die Brandschutzordnung fest im Betriebsalltag verankert sein. Grundlage ist ein verständliches Konzept mit allen relevanten Maßnahmen und klaren Verhaltensregeln für den Ernstfall. Externe Sicherheitsdienstleister können hierbei wertvolle Unterstützung bieten – denn sie bringen nicht nur das Know-how mit, sondern führen auch Sicherheitsaudits und realitätsnahe Übungen durch und überarbeiten bestehende Regelungen.

Fünftens: Mitarbeiter sollten regelmäßig geschult und über ihre Aufgaben im Notfall informiert werden.

Sechstens: Ebenso wichtig ist die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten, etwa durch die Benennung und Schulung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern. Bei üblicher Gefährdungslage im Betrieb schreibt die ASR 2.2 vor, dass mindestens 5 Prozent der Belegschaft als betriebliche Brandschutzhelfer ausgebildet sein müssen. So wird sichergestellt, dass die Brandschutzmaßnahmen im Ernstfall nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch tatsächlich greifen.

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(Bild: VCG)

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* Gründer und Geschäftsführer, SSB – Sicherheit, Service, Beratung GmbH

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