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Mit Künstlicher Intelligenz gegen kriminelle Hacker
Bei Systemen für die Angriffserkennung kommt häufig Künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz. Laut Umfrage nutzt bereits jedes achte Unternehmen (12 %) Künstliche Intelligenz für seinen eigenen Schutz. Unter den großen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sind es sogar 38 %. Die Unternehmen nutzen KI derzeit vor allem, um Schad-Software (90 %) oder Anomalien in Datenströmen (70 %) zu erkennen. Eine weitere Anwendung sind moderne Authentifizierungsverfahren, zum Beispiel Gesichts- oder Spracherkennung, die 37 % der KI-Nutzer einsetzen.
Allerdings sind sich nur relativ wenige Unternehmen dieser Möglichkeiten bewusst. Nur 29 % stimmen der Aussage zu, dass sich ihr Unternehmen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz besser schützen kann. Dagegen sagen fast zwei Drittel (63 %), dass KI in den Händen von Cyberkriminellen eine steigende Gefahr für die IT-Sicherheit ihres Unternehmens darstellt. Mit KI lassen sich Cyberangriffe zum Beispiel automatisieren und personalisieren.
Laut Umfrage spielen auch Normen und Standards wie DIN-ISO 27001 oder der IT-Grundschutz des BSI eine wichtige Rolle für die IT-Sicherheit von Unternehmen. „Normen und Standards geben Regeln und Verfahren vor, wie eine Organisation digitale Sicherheit in der Praxis gewährleisten kann“, sagte Fübi. Unternehmen könnten sich dann von einer unabhängigen Stelle mit einem Zertifikat bestätigen lassen, ob sie eine bestimmte Norm einhalten. Damit dokumentieren sie – zum Beispiel gegenüber Kunden oder Zulieferern – dass ihre IT-Systeme bestmöglich gesichert sind. Zwei von drei Unternehmen orientieren sich bereits an Normen und Standards oder erfüllen diese sogar vollständig (64 %).
Aus Sicht des TÜV-Verbands können gesetzliche Regelungen entscheidend dazu beitragen, den Schutz von Unternehmen und Privatanwendern vor Cyberangriffen zu verbessern. Dazu gibt der TÜV-Verband unter anderem folgende Empfehlungen ab:
1. Anwendungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes erweitern – Kritis-Fokus aufgeben
Mindeststandards für die IT-Sicherheit sind in allen Wirtschaftsbereichen notwendig. Bisher betrifft das IT-Sicherheitsgesetz nur die Betreiber kritischer Infrastrukturen (Kritis) und innerhalb dieser Gruppe nur wenige Unternehmen – deutschlandweit etwa 1700. Bestimmte Branchen wie Entsorger, Fahrzeughersteller, Maschinenbauer oder die Chemieindustrie sind nicht erfasst. „Es wäre nur konsequent, den Anwendungsbereich des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 auszudehnen und die Einschränkung auf Kritis-Branchen aufzugeben“, sagte Fübi.
2. Cybersecurity Act umsetzen: Produktsicherheit um IT-Sicherheit ergänzen
Der Cybersecurity Act ist seit Juli 2019 in Kraft und schafft einen allgemeinen Rechtsrahmen für die IT-Sicherheit von vernetzten Produkten und Dienstleistungen. „Wir müssen den Produktsicherheitsbegriff in der EU neu definieren“, sagte Fübi. „In Zukunft muss neben der funktionalen Sicherheit auch die digitale Sicherheit fester Bestandteil eines Produkts sein.“ Nur dann sollte ein Produkt in Europa auf den Markt gebracht werden dürfen. Das funktioniere aber nur, wenn die Anforderungen an die IT-Sicherheit in den Richtlinien der einzelnen Produktgruppen konsequent festgeschrieben werden – für Maschinen, Spielzeuge, Medizinprodukte, Fahrzeuge und viele andere Produkte.
3.Künstliche Intelligenz nach Risikoklassen prüfen
Bei hoch automatisierten Fahrzeugen hängt die körperliche Unversehrtheit eines Menschen direkt von Systemen mit Künstlicher Intelligenz ab. In diesen Fällen müssen die Funktionen selbstlernender Algorithmen von externer Stelle überprüfbar sein. Dafür benötigen die Prüfer Zugang zur Software und den Daten der Systeme. Je nach Risikoklasse eines KI-Systems können unterschiedliche Anforderungen an die Sicherheit und die Prüfungen gestellt werden. Entsprechende Vorschläge hat auch die Datenethikkommission der Bundesregierung in ihrem Abschlussbericht aufgegriffen.
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