Ausgleich in Sicht? Verbrenner und Stromer bald auf gleichem Preisniveau

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

Der Preisabstand zwischen Elektroautos und vergleichbaren Verbrennermodellen schmilzt, wie die dpa meldet.

Fast gleich hoch! Wenn es um den Kaufpreis von Elektroautos im Vergleich zu ähnlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor geht, so scheint sich das Kostenlevel langsam aber sicher auszugleichen.(Bild:  Kniffelburger)
Fast gleich hoch! Wenn es um den Kaufpreis von Elektroautos im Vergleich zu ähnlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor geht, so scheint sich das Kostenlevel langsam aber sicher auszugleichen.
(Bild: Kniffelburger)

Laut der regelmäßigen Neuwagen-Marktstudie des privaten Center Automotive Research (Car) ist bei den 20 Top-Modellen auf dem deutschen Markt der Preisunterschied im November (verglichen mit Oktober) um rund 1.100 Euro geschrumpft. Im Schnitt müssen Neuwagenkäufer für ein vollelektrisches Batteriefahrzeug aber noch jeweils 5.583 Euro mehr hinlegen als für einen Verbrenner. Berücksichtigt wurden die sogenannten Transaktionspreise, also die Listenpreise abzüglich offen beworbener Rabatte. Laut Studienleiter Ferdinand Dudenhöffer zwingt die EU-Regulierung die Hersteller ab dem kommenden Jahr, anteilig mehr E-Fahrzeuge zu verkaufen, anderenfalls drohen hohe Strafzahlungen. Die von der Branche geforderte Verschiebung der Regulierung würde hingegen den Absatz von E-Fahrzeugen erneut bremsen. Für die kommenden Monate erwartet Car auf dem deutschen Markt einen leicht steigenden Elektroanteil bei Autos. Im Oktober hat er demnach bei 15,3 Prozent gelegen. Weiterhin wirke aber das abrupte Ende der staatlichen Umweltprämie für den Kauf von E-Autos vom Jahresbeginn nach.

(ID:50250480)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung