Urteil gefällt! VW-Mitarbeiter scheitern mit Klage für Prämien und Lohnerhöhungen

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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Weitere VW-Beschäftigte sind mit ihren Klagen auf Zahlung von Prämien und Lohnerhöhungen vorerst gescheitert, wie die dpa erfahren hat.

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die Klagen von vielen VW-Mitarbeitern abgewiesen, durch die man Prämien und Lohnerhöhungen vom Automobilkonzern einklagen wollte.(Bild:  J. Kernstatt)
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die Klagen von vielen VW-Mitarbeitern abgewiesen, durch die man Prämien und Lohnerhöhungen vom Automobilkonzern einklagen wollte.
(Bild: J. Kernstatt)

Die Forderungen der klagenden VW-Mitarbeiter sind dabei in zwei Fällen vollständig abgewiesen worden, teilte das Arbeitsgericht Braunschweig mit. Mitte Oktober hatte das Gericht bereits die ersten 23 Klagen ehemaliger VW-Manager gegen den neuen Sparkurs des Autobauers abgelehnt. Konkret fordern die außertariflich Beschäftigten – vorrangig aus Managementkreisen – von VW die Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro sowie die Weitergabe einer Tariferhöhung von 3,3 Prozent. Der Konzern hatte im Rahmen seines Sparprogramms im Frühjahr aber beschlossen, auch die Führungskräfte zu beteiligen. Für die Betroffenen fielen daher Gehaltserhöhung und Prämie weg.

Ohne Dokumente nichts zu wollen ...

Die Kammer sei der Argumentation der Kläger erneut nicht gefolgt, weil eine etwaige Zusage des Unternehmens für sie keine Verbindlichkeit darstelle. Dafür hätte es aus Sicht des Gerichts wirksame Vertragsänderungen in schriftlicher Form geben müssen. Eine Mitteilung von VW aus dem März 2023 reiche dafür nicht aus, hieß es zur Begründung. In einem Ausnahmefall sprach das Gericht dem Kläger aber die Prämie von 1.000 Euro zu. Denn durch eine andere Ausgestaltung des Arbeitsvertrags liege in diesem Fall eine rechtsverbindliche Zusage von VW vor. Die Lohnerhöhung gebe es aber auch in diesem Fall nicht. Die meisten der früheren VW-Führungskräften wollen nun in Berufung gehen.

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