Cyber Resilience
Wie sich Maschinenbauer jetzt CRA-fit machen sollten

Ein Gastbeitrag von Matthias Kuczera, Fachexperte für Funktionale Sicherheit – Normen, Pilz GmbH & Co. KG 4 min Lesedauer

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Die Halle ist still. Kein Alarm, kein Rauch, kein mechanischer Schaden – und doch steht die Produktion. Auf den Monitoren: kryptische Meldungen. Ein Cyberangriff hat die Produktion lahmgelegt. Die Aufträge stapeln sich, die Kosten steigen, die Zeit läuft. In solchen Momenten zeigt sich: Sicherheit im Werk ist mehr als Safety.

Der CRA gilt für sämtliche Produkte mit digitalen Elementen, die direkt oder indirekt mit anderen Geräten oder Netzwerken kommunizieren. (Bild:  © iStock.com/gorodenkoff, © Pilz GmbH & Co. KG)
Der CRA gilt für sämtliche Produkte mit digitalen Elementen, die direkt oder indirekt mit anderen Geräten oder Netzwerken kommunizieren.
(Bild: © iStock.com/gorodenkoff, © Pilz GmbH & Co. KG)

Safety braucht Security. Genau hier setzt der Cyber Resilience Act (CRA) an. Ab 2027 wird digitale Sicherheit zur Pflicht – nicht als Zusatz, sondern als integraler Bestandteil jeder Maschine. Mit dem CRA definiert die EU neue Anforderungen an die digitale Sicherheit von Produkten mit vernetzten Komponenten. Die Verordnung (EU) 2024/2847 verpflichtet Hersteller, ihre Produkte so zu entwickeln, dass sie während des gesamten Lebenszyklus gegen Cyberangriffe angemessen geschützt sind. Für Konstrukteure bedeutet das einen Paradigmenwechsel: Neben mechanischer Stabilität, Funktionalität und Safety rückt nun auch Security-by-Design in den Fokus.

Der CRA gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen, die direkt oder indirekt mit anderen Geräten oder Netzwerken kommunizieren. Für Konstrukteure und Maschinenentwickler betrifft das insbesondere Steuerungen, Bediengeräte (Human-Machine-Interface, HMI), Sensoren und Aktoren mit Datenverbindungen sowie Industrie-PC und Embedded Systems. Auch Softwarelösungen wie Konfigurationstools oder Firmware fallen unter die Verordnung.

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