Gerichtliches WSM kann wegen Ordnungswidrigkeitenverfahren aufatmen
Das Bundeskartellamt hat am 8. März 2021 das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. eingestellt!
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Es ging dabei um den Vorwurf, dass der Verein verbotene Absprachen zu Preisbestandteilen befördert habe. Doch das hat sich nicht bestätigt, heißt es von Seiten des Verbandes. Es wurden demnach keine Rechtsverletzungen festgestellt. „Der Verband hat sich in der Vergangenheit rechtskonform verhalten und stellt durch ein umfangreiches Compliance-System sicher, sich auch zukünftig stets kartellrechtskonform zu verhalten“, betont Hauptgeschäftsführer Christian Vietmeyer zu dieser Gerichtsentscheidung.
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