Arbeitsschuhe

Auswahl von Fußschutz anhand der Gefährdung

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Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass jedem Versicherten ein geeigneter Fußschutz zur Verfügung steht. Bei den Schuhausführungen wird zum einen nach zwei Klassifizierungsarten und zum anderen nach fünf Schuhformen unterschieden:

  • Klassifizierungsart I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, hergestellt nach herkömmlichen Schuhfertigungsmethoden (beispielsweise Lederschuhe).
  • Klassifizierungsart II: Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (Gummistiefel, Polymerstiefel – zum Beispiel aus Polyurethan (PUR) – für den Nassbereich).

Beim Fußschutz unterscheidet man nach Sicherheits-Schutz- oder Berufsschuhen. Dabei liegen folgende Normen zugrunde:

  • EN ISO 20345: Schuhe mit Schutzmerkmalen und einer Zehenschutzkappe, deren Schutzwirkung gegen Stoßeinwirkungen mit einer Prüfenergie von mindestens 200 J und gegen Druck bei einer Druckbeanspruchung von mindestens 15 kN geprüft wird. Kennzeichnung der Kategorien, zum Beispiel SB, S1, S1P, S2, S3.
  • EN ISO 20346: Schuhe mit Schutzmerkmalen und einer Zehenschutzkappe, deren Schutzwirkung gegen Stoßeinwirkungen mit einer Prüfenergie von mindestens 100 J und gegen Druck bei einer Druckbeanspruchung von mindestens 10 kN geprüft wird. Kennzeichnung der Kategorien, beispielsweise PB, P1, P2, P3.
  • EN ISO 20347: Schuhe mit Schutzmerkmalen, jedoch ohne Zehenschutzkappe. Kennzeichnung der Kategorie O1, O2, O3.

Norm legt Prüfverfahren für Sicherheitsschuhe und Schutzschuhe fest

In einer weiteren Norm, der EN ISO 20344, sind alle Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe festgelegt. Die Anforderungen selbst sind in den Normen EN ISO 20345 bis EN ISO 20347 definiert.

Für alle Sicherheitsschuhe der Klassifizierung I und II gelten bestimmte Grundanforderungen. Dazu gehören zum Beispiel Anforderungen an

  • die Schuhform wie Höhe des Schuhoberteils, geschlossener Fersenbereich bei den Formen B, C, D, E.
  • das Ober- und Futtermaterial wie Reißkraft, Abriebwiderstand, Wasserdampfdurchlässigkeit und Wasserdampfzahl, pH-Wert, Chrom(VI)-Gehalt.
  • die Sohle wie Dicke, Abriebwiderstand, Biegeverhalten, Hydrolyse- und Kraftstoffbeständigkeit.
  • die Schuhe im zusammengebauten Zustand wie Trennkraft zwischen Schuhoberteil und Laufsohle, spezifische ergonomische Merkmale.
  • den Zehenschutz, zum Beispiel Innenlänge abhängig von Schuhgröße, Widerstand gegen Stoßeinwirkung, Widerstand gegen Druck, Korrosionsbeständigkeit von Zehenschutzkappen aus Metall.

Zusatzanforderungen für Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe

Neben den Grundanforderungen, die Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe erfüllen müssen, werden weitere Schutzfunktionen, die sogenannten Zusatzanforderungen nach Kategorien, unterschieden. Die gebräuchlichsten und damit bekanntesten Zusatzanforderungen für Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345 sind ein geschlossener Fersenbereich und Antistatik (S1, S2, S3), Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich (S1, S2, S3), Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme (S2, S3), Durchtrittsicherheit, orofilierte Laufsohle (S3).

Fußschutz muss, zum Beispiel durch Einstanzen oder Prägen, klar und dauerhaft mit folgenden Informationen gekennzeichnet sein: Größe, Zeichen des Herstellers, Typbezeichnung des Herstellers, Herstellungsjahr und mindestens die Angabe des Quartals, die Nummer und das Erscheinungsjahr der Norm (beispielsweise EN ISO 20345:2007) sowie das/die der Schutzfunktion des Schuhs entsprechende(n) Symbol(e), beispielsweise S1, S2, S3, und das CE-Kennzeichen.

Georg Otten ist Produktmanager der Otter Schutz GmbH in 45479 Mülheim an der Ruhr

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