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Die Auswahl der damaligen Schweißerschutzkleidung basierte im wesentlich auf den ursprünglichen Risikofaktoren: Schutz gegen Funkenflug/kleine Metallspritzer, kurzzeitigen Kontakt mit Flammen sowie Ultraviolettstrahlen. Neben Lederbekleidung auf der einen Seite fanden sich dort Gewebe aus Schurwolle/Wolle wieder, nach dem Motto : je dicker das Textil desto besser der Schutz. Im Laufe der Zeit haben sich im Rahmen der genannten Schweißerschutznorm Gewebe aus 100% Baumwolle als gängig erwiesen, die mittels chemischer Ausrüstungsverfahren die Entflammbarkeit reduzieren.
Schweißerschutzkleidung muss heute mehr bieten als nur Schutz vor Beeinträchtigungen
Je nach industriellem Umfeld (Eisen- und Stahlindustrie, Maschinenbau, Werften, Automobilindustrie) sind dort Gewebe mit Gewichtslagen in einer Bandbreite von 330 bis 620 g/m² in Gebrauch, die den normativen Anforderungen der genannten EN 470-1 / EN 531 entsprechen.
Durch Überarbeitung dieser Normen und Erhöhung der Schutzleistungen sowie durch die Umsetzung von EU-Richtlinien (EG -Richtlinie 89/656/EWG) in nationale Arbeitsschutzgesetze, unter Vorgabe von durchzuführenden Gefährdungsanalysen durch den Unternehmer, und Verschiebungen der Distributionskanäle, muss auch eine Schweißerschutzkleidung heute mehr bieten als nur Schutz vor Beeinträchtigungen.
Die neuen Normen EN 11611 (ersetzt EN 470-1) sowie EN 11612 (ersetzt EN 531) geben innovativen Hightech-Geweben die Möglichkeit, ihre weit bessere Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Insbesondere die Anforderung im Rahmen der EN 11611, Klasse 1 und 2, an Wärmedurchgang/Strahlungswärme nach ISO 6942, Einwirkung von Metallspritzern (zwei Klassen), Weiterreißfestigkeit (EN 11612), die Zusammenlegung der Leistungsklassen B und C, um nur einige Punkte aufzuführen, trennen die "Spreu vom Weizen".
Prävention lohnt sich
Die durchzuführenden Gefährdungsanalysen lassen Spielraum, dort anwendergerechte Bekleidungskonzepte umzusetzen, so dass die optimale Sicherheit des Trägers nicht nur gewährleistet ist, sondern auch das Unternehmen von der Minimierung unfallursächlicher und krankheitsbedingter Ausfälle profitiert. Prävention lohnt sich!
Dies belegen auch empirische Studien, durchgeführt vom Institut Arbeit und Gesundheit (BGAG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Ermittlung des betrieblichen Nutzen von Investitionen in den Arbeitsschutz. Prävention schafft damit ein „ökonomisches Erfolgspotenzial“, den sogenannten „Return on Prevention“. Diese theoretische Größe beschreibt, welchen Nutzen ein Unternehmen aus Investitionen in den Arbeitsschutz ziehen kann.
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