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Bei Fehlerstrom-Schutzschaltern Errichtungsbestimmung beachten

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Energiereiche Stoßströme können Kontaktsätze von Fehlerstrom-Schutzschaltern verschweißen

Zwischen den in diesem Beitrag gewählten Bezeichnungen der Einbauorte und früher üblichen Bezeichnungen A, B, C oder D von Überspannungs-Schutzeinrichtungen besteht keinerlei Zusammenhang. Neben dem Schutzziel, Isolationsfestigkeiten aufrechtzuerhalten sowie Zerstörungen von Betriebsmitteln zu vermeiden, gilt es, Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) vor dem Durchfließen energiereicher Stoßströme zu schützen. Diese könnten die Kontaktsätze, die Betriebsstrom führen, an einer oder mehreren Stellen verschweißen. Im Fehlerfall wäre danach ein bestimmungsgemäßes Abschalten nicht mehr möglich. Der Schaltmechanismus wäre nicht in der Lage, verschweißte Kontakte zu öffnen.

In modernen Niederspannungsanlagen werden in Verbraucherstromkreisen RCD zum Schutz gegen elektrischen Schlag (Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30 mA) oder als vorbeugender Brandschutz (Bemessungsdifferenzstrom ≤ 300 mA) eingesetzt. Zu verwenden sind RCD vom Typ A oder Typ B. RCD vom Typ AC sind in Deutschland nicht zugelassen. Sind im zu schützenden Anlagenteil glatte Gleichfehlerströme zu erwarten – dies ist beispielsweise bei Frequenzumrichter-gesteuerten Antrieben oder bei primär getakteten Stromversorgungen der Fall –, müssen RCD vom Typ B installiert werden.

Überspannungs-Schutzeinrichtungen in Gebäuden ohne Blitzschutzsystem

In Gebäuden ohne Blitzschutzsystem werden die Anforderungen aus DIN VDE 0100-443:2007-06 mit ÜSE Typ 2 erfüllt. Diese werden nach DIN VDE 0100-534:2009-02 am Einbauort G in Energieflussrichtung vor Fehlerstrom-Schutzschaltern installiert (Bild 2). Zusätzliche ÜSE Typ 2 auf deren Lastseite am Einbauort H begrenzen Überspannungen auf Werte, die für empfindliche Betriebsmittel verträglich sind. Dies ist insbesondere auch während des Auslösens von Fehlerstrom-Schutzschaltern der Fall.

Werden am Einbauort H ÜSE Typ 2 eingebaut, so ist dies in Anlagen, die aus einem Niederspannungsnetz mit außerhalb des Gebäudes liegender Quelle gespeist werden, nur dann zulässig, wenn auch am Einbauort G ÜSE Typ 2 vorhanden sind. Die Klärung, ob ÜSE Typ 2 an den Einbauorten G oder H eingebaut werden müssen, ist sinngemäß auf andere in Betriebsstrompfaden liegende Schalt- oder Schutzeinrichtungen anzuwenden. So können beispielsweise ÜSE, die auf der Lastseite von ÜSE installiert sind, dort angeschlossene, empfindliche Betriebsmittel schützen oder diese Überstrom-Schutzeinrichtungen vor energiereichen Stoßströmen von der Lastseite her bewahren. Mit vorverdrahteten Kombinationen aus RCD und ÜSE, wie Phoenix Contact sie anbietet, lassen sich diese Anforderungen ohne zusätzlichen Verdrahtungsaufwand umsetzten.

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