Spectaris China führt Kennzeichnungspflicht für elektrische und elektronische Geräte ein

Im vergangenem Jahr hatte die chinesische Regierung auf das scharfe Umweltrecht der Europäischen Union reagiert und seinerseits ein neues Umweltrecht erlassen, das zum 1. März diesen

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Im vergangenem Jahr hatte die chinesische Regierung auf das scharfe Umweltrecht der Europäischen Union reagiert und seinerseits ein neues Umweltrecht erlassen, das zum 1. März diesen Jahres in Kraft tritt. Die Regelungen treffen alle Hersteller, Importeure und Händler von elektrischen und elektronischen Geräten, die für den chinesischen Markt bestimmt sind.

Mit Beginn des kommenden Monats gilt eine Kennzeichnungspflicht, nach der auf dem Produkt und in der Produktdokumentation genau angegeben werden muss, ob Blei, Quecksilber, Chrom VI, Cadmium oder die Flammhemmer PBB und PBDE oberhalb von fest definierten Werten in dem Produkt enthalten sind. Ist keine dieser Substanzen enthalten, kann das Produkt mit einem „e“ versehen werden.

Im anderen Fall ist eine Zeitspanne in Jahren anzugeben, in der die deklarierten Stoffe nicht in die Umwelt austreten. Zudem sind Angaben zur Umweltverträglichkeit der Verpackung zu machen.

Zweiter Schritt im Frühjahr 2008

Erst in einem zweiten Schritt, dessen Umsetzungstermin noch nicht feststeht, von Experten aber frühestens für Frühjahr 2008 erwartet wird, sind die Grenzwerte bei ausgewählten Produkten auch tatsächlich einzuhalten. Es wird davon ausgegangen, dass für die in der EU-Richtlinie ausgenommene Produkte und die entsprechenden Bauteile auch in China Ausnahmen gelten.

Eine verbindliche Aussage dazu gibt es aber bisher nicht. Deshalb herrscht in den von der europäischen Gesetzgebung ausgenommenen Branchen eine große Beunruhigung über die zukünftige Entwicklung.

Medizintechnikprodukte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente sind betroffen

Von den neuen chinesischen Vorgaben sind besonders Medizintechnikprodukte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente betroffen, weil sie von der europäischen Richtlinie ausgenommen sind, in China jedoch ab März gekennzeichnet sein müssen. „Der damit verbundene finanzielle und personelle Aufwand ist ärgerlich, aber überschaubar“, so Sven Behrens, Geschäftsführer des Industrieverbandes für optische, mechatronische und medizinische Technologien (Spectaris).

„Käme es bei diesen Produktgruppen entgegen den uns von der chinesischen Seite gegebenen mündlichen Zusagen aber zu Stoffverboten, wären technische Änderungen und damit neue, zeitraubende Zulassungsverfahren erforderlich“, erläutert Behrens weiter. Praktisch wären Stoffverbote bei diesen Produkten dann erst einmal mit einem Importverbot nach China für die nächsten ein bis zwei Jahre gleichzusetzen.

Workshop findet am 5. März 2007 statt

Zur Information über die China-RoHS bietet Spectaris am 5. März in Berlin für Unternehmen aus den Bereichen optische Technologien und Medizintechnik einen Workshop an. Zudem wurde den Mitgliedsunternehmen ein Leitfaden für den Umgang mit den Vorgaben der chinesischen Gesetzgebung übermittelt.

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Link: Spectaris

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