Klartext Das müssen Programmierer in Sachen AI Act jetzt beachten ...

Quelle: Universität des Saarlandes 4 min Lesedauer

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Am 1. August trat das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz (KI) in Kraft. Damit wird in der EU nun offiziell geregelt, was KI darf und was nicht. Aber was heißt das etwa für die Programmierpraxis?

Durchblick! Der Informatikprofessor Holger Hermanns und seine Kollegin Sarah Sterz haben sich die Mühe gemacht, die Auswirkungen des am 1. August in Kraft getretenen KI-Gesetzes (AI Act) aus dem 144 Seiten umfassenden Werk herauszuarbeiten. Hier sind ihre Erkenntnisse ...(Bild:  Universität des Saarlandes / O. Dietze)
Durchblick! Der Informatikprofessor Holger Hermanns und seine Kollegin Sarah Sterz haben sich die Mühe gemacht, die Auswirkungen des am 1. August in Kraft getretenen KI-Gesetzes (AI Act) aus dem 144 Seiten umfassenden Werk herauszuarbeiten. Hier sind ihre Erkenntnisse ...
(Bild: Universität des Saarlandes / O. Dietze)

Wie sich das KI-Gesetz auf die praktische Arbeit von Programmierern auswirkt, hat nun ein Team um den Informatikprofessor Holger Hermanns von der Universität des Saarlandes und die Juraprofessorin Anne Lauber-Rönsberg von der Technischen Universität Dresden untersucht und in einem Paper veröffentlicht, das im Herbst publiziert wird. Hier schon mal erste Informationen:

Ernst wird es eher bei Hochrisikosystemen

„Der AI Act zeigt, dass die Politik verstanden hat, dass KI auch eine Gefahr sein kann, insbesondere, wenn sie in sensible oder gesundheitlich relevante Bereiche eingreift“, kommentiert Hermanns. Aber wie wirkt sich der AI Act tatsächlich auf die Arbeit derjenigen aus, die sie erschaffen? „Was muss ich überhaupt lesen von dem Ding“, fasst Hermanns die Frage zahlloser Betroffener zusammen. Denn nicht jeder Programmierer wird sich die (im Deutschen) 144 Seiten starke Verordnung von Anfang bis Ende durchlesen wollen – und können.

Gemeinsam mit seiner Doktorandin Sarah Sterz, der Postdoktorandin Hanwei Zhang sowie Anne Lauber-Rönsberg, Juraprofessorin an der TU Dresden, und ihrem wissenschaftlichen Mitarbeiter Philip Meinel hat Hermanns das besagte Paper mit dem Titel „AI Act for the Working Programmer“ geschrieben, in dem diese Frage im Grundsatz beantwortet wird. Der Kern ihrer Erkenntnis ist, dass Entwickler und Nutzer unterm Strich nicht wirklich viel Veränderung spüren dürften. Hauptsächlich bei der Entwicklung sogenannter Hochrisikosysteme werden die Vorschriften des AI Act relevant“, merkt Sterz dazu an.

KI in Computerspielen etwa ist außen vor

Das liege daran, dass das europäische KI-Gesetz insbesondere darauf abziele, die späteren Nutzer eines Systems davor zu schützen, dass eine KI für sie schädlich respektive ungerecht sein könnte. Greift eine KI nicht in sensible Bereiche ein, fällt sie auch nicht unter die umfangreichen Vorschriften für Hochrisikosystemen, heißt es. Hermanns unterstreicht das anhand eines konkreten Beispiels: „Die Entwickler einer KI-Software, die Bewerbungen sichtet und Bewerber möglicherweise schon aussortiert, bevor überhaupt ein Mensch aus der Personalabteilung darauf geschaut hat, unterliegt den Vorschriften des AI Acts, sobald das Programm auf den Markt kommt oder in Betrieb genommen wird.“ Die KI hingegen, die in einem Computerspiel die Reaktionen von Gegnern in Autorennspielen simuliert, kann nach wie vor entwickelt und vermarktet werden, ohne dass sich deren Entwickler über den AI Act Gedanken machen müssen, so Hermanns.

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