Vollwertkost statt Fastfood

Die fünf goldenen Regeln der betrieblichen Weiterbildung

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Regel 1: Ziele definieren

Ehe Weiterbildungsangebote gebucht oder erstellt werden, muss zuerst der Schulungsbedarf der Mitarbeiter ermittelt werden, um individuelle Entwicklungsziele festzulegen. Ausgangspunkt sind hierbei die wirtschaftlichen Ziele des Unternehmens und die Qualifikationen, die zur Erreichung dieser Ziele benötigt werden.

Anschließend wird auf Geschäftsführungsebene der übergeordnete Weiterbildungsbedarf definiert, der dann auf Abteilungsebene konkretisiert und umgesetzt werden muss. „Bei der Planung sollten soweit möglich auch Ideen und Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigt werden“, so Schuler. „Wenn das Team bei der Wahl der Inhalte ein Mitspracherecht hat, wirkt sich das positiv auf die Motivation aus.“

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