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So wird die Insolvenz zum Erfolg
Eine Unternehmenssanierung durch eine Strukturierte Insolvenz setzt frühzeitig an, idealerweise einige Wochen vor Insolvenzanmeldung. „Zunächst wird mit einer ‚Sanierungs-Due-Diligence’ sorgfältig geprüft, ob das Unternehmen im Kern überhaupt fortführungsfähig und -würdig ist“, beschreibt der CMS-Chefberater das Vorgehen. „Ist das der Fall, beginnt die Erarbeitung des Sanierungskonzepts.“ Dieses Sanierungskonzept schafft insbesondere die Grundlage dafür, dass der Unternehmer Einfluss auf den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens behält und sämtliche Sanierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Im Sanierungskonzept wird dazu zunächst das Idealunternehmen definiert, das heißt, das Unternehmen, das am Ende des Sanierungsprozesses stehen soll. Das Ideal-Unternehmen wird in einem umfassenden Businessplan abgebildet, der eine Übersicht über die GuV-, Bilanz- und Liquiditätsentwicklung gibt. Der konkrete Sanierungsweg, sei es im Weg des Insolvenzplans oder über eine Auffanggesellschaft, ist dabei zunächst zweitrangig.
Keine strukturierte Insolvenz ohne aussagekräftiges Controlling
Zur strukturierten Insolvenz gehört weiterhin eine Planung, wie der Weg vom aktuellen Zustand zur Idealgesellschaft geschafft werden soll. Dies umfasst zunächst den Zeitraum der vorläufigen Verwaltung, also der ersten vier bis zwölf Wochen nach Insolvenzanmeldung. Dafür ist es besonders wichtig, ein aussagekräftiges Controlling vorzubereiten. Jung: „Dies ist vor allem deshalb so entscheidend, weil damit der Verwalter auf das Sanierungsziel verpflichtet werden kann.“
Sanierung kann nach vier bis sechs Monaten abgeschlossen sein
Dabei müssen eine ganze Reihe von insolvenzbedingten Besonderheiten berücksichtigt werden. Dazu zählen die Übernahme der Personalkosten über die Zahlung von Insolvenzgeld sowie der Wegfall von Zahlungen aus einzelnen Dauerschuldverhältnissen, Abschreibungen, Kreditzinsen und so weiter. Ferner enthält das Sanierungskonzept die notwendigen Sanierungsschritte, also etwa Maßnahmen zur Kostensenkung, Standortverlagerungen oder strukturelle Änderungen.
In diesem Rahmen werden natürlich die (erleichterten) Sanierungsmöglichkeiten, die die Insolvenzordnung bietet, in die Planung integriert. „Und wenn das Sanierungskonzept solide ist, wird sich in aller Regel der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter darauf verpflichten lassen“, betont Jung. „Auf diesem Wege kann die Sanierung nach vier bis sechs Monaten abgeschlossen sein.“
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