Kündigungsschutz

Die Kündigung – ein teuerer Spaß für Arbeitgeber?

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Erklärtes Ziel waren mehr Rechtssicherheit, Transparenz und Flexibilität, um Hindernisse für Neueinstellungen abzubauen – allerdings ohne ersichtlichen Erfolg. Und zahlreiche empirische Studien aus den vergangenen zehn Jahren konnten keinen wesentlichen Einfluss des Kündigungsschutzes auf die Schaffung neuer Beschäftigung zeigen. Obwohl seitdem der Kündigungsschutz gelockert wurde, bestätigte die neue Untersuchung weitgehend die früheren Ergebnisse:

  • Arbeitnehmerkündigungen sind weiterhin der häufigste Grund, ein Arbeitsverhältnis zu beenden: Im Jahr 2001 gaben dies 39% der Befragten an, 2008 noch 31%. Arbeitgeberkündigungen nannten 2001 32%, in diesem Jahr 28%. Im Zeitvergleich gestiegen ist der Anteil einvernehmlicher Auflösungen und auslaufender Befristungen.
  • Kündigt der Arbeitgeber, kann der Betriebs- oder Personalrat dem widersprechen. Dies stärkt die Stellung des Gekündigten während eines möglichen Kündigungsschutzprozesses. Im Vergleich zu 2001 ist der Anteil der Widersprüche gestiegen, von 10 auf 18%.
  • Die Klagequote hat sich bei Arbeitgeberkündigungen kaum geändert: In der Untersuchung 2001 betrug sie 11%, 2008 ein Prozent mehr. Auch die WSI-Befragung der Personalleiter zur betrieblichen Personalpolitik brachte ein ähnliches Ergebnis: Hier ergab sich für die Jahre 1998 bis 2003 eine Klagequote von 15%.
  • Konstant 10% der Gekündigten bekamen bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung. Unter allen vom Arbeitgeber Gekündigten erhielten lediglich 16% eine Abfindung. Hinter diesem Gesamtwert stehen natürlich verschiedene Konstellationen, in denen die Chance auf eine Abfindung unterschiedlich groß ist: Erfolgte die Kündigung im Rahmen eines Sozialplans, gab es in 61% der Fälle eine Abfindung. In der kleinen Gruppe derer, die gegen eine Kündigung geklagt haben, erhielten 57% eine Abfindung. Bei Kündigungen, für die kein Sozialplan bestand und gegen die nicht geklagt wurde, floss 7% der Fälle eine Abfindung.

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