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Der Vorteil für den Lieferanten liegt im verbesserten Cash-Flow und dem Schutz vor Forderungsausfällen. Wenn sie eintreten, ist kein Schadensnachweis nötig. Auch das Working Capital des Zulieferers wird durch die sofortige Finanzierung reduziert, was zusätzliche Liquidität mit sich bringt. Zudem freut sich die Verwaltung, weil ihr das zeitaufwändige Eintreiben von Forderungen erspart bleibt. Im Gegenzug muss der Lieferant mindestens für einen Teil der Gebühren aufkommen.
Reverse Factoring steht und fällt der Bonität des Abnehmers
Das Zustandekommen von Reverse Factoring steht und fällt mit einer sehr guten Bonität des Abnehmers. Es eignet sich für große Abnehmer mit hohen Einkaufvolumina hinsichtlich einzelner Lieferanten. Die Zahlungsziele dürfen nicht mehr als drei Monate betragen. Zudem wird in der Regel eine Absicherung über eine Warenkreditversicherung vorgenommen. Wie auch beim klassischen Factoring müssen den abgetretenen Forderungen voll erbrachte Leistungen zugrunde liegen.
Bauleistungen nach VOB und sonstige Ausschlussgründe, die bei Factoring im Allgemeinen gelten, sind auch hier zu beachten. Der ideale Kunde des Factoring-Instituts ist ein Unternehmen, das über dauerhafte, vertrauensvolle und störungsfreie Lieferbeziehungen verfügt.
Lieferanten trägt Factoring-Gebühr
Kosten für den Lieferanten entstehen in Form der Factoring-Gebühr, die durch die Menge der zu verarbeitenden Buchhaltungsdaten bestimmt wird und zudem das Einräumen des Delkredere beinhaltet. Durch Letzteres sichert sich der Lieferant die garantierte Zahlung der ausstehenden Forderungen.
Der Abnehmer und gleichzeitig Initiator des Reverse Factorings muss die marktüblichen Sollzinsen für den Zeitraum zwischen Forderungskauf und Bezahlung durch den Abnehmer bezahlen.
Rainer Wieser ist Geschäftsführer der Proventis GmbH in 80539 München.
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