Energieeffizienz
Energie: Effizienz als Rechtspflicht?

Ein Gastbeitrag von Mag. rer. publ. Dennis Kümmel* 4 min Lesedauer

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Für viele Tiere ist der effiziente Umgang mit Energie überlebensnotwendig, wie etwa der Eisbär mit seiner leistungsfähigen Wärmedämmung veranschaulicht. Sorgt der Gesetzgeber dafür, dass die Effizienz zukünftig auch über das Wohlergehen von Unternehmen entscheidet?

Das deutsche Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) und die EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2023 setzen ambitionierte Reduktionsziele für den Energieverbrauch.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Das deutsche Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) und die EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2023 setzen ambitionierte Reduktionsziele für den Energieverbrauch.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Manchmal konnte der Eindruck entstehen, der effiziente Umgang mit Energie sei politisch unerwünscht. Beispielsweise belohnte das Strompreisbremsegesetz aus dem Jahr 2022 einen hohen Stromverbrauch von mehr als 30 MWh mit einem niedrigen Referenzpreis von 0,13 Euro netto statt 0,40 Euro brutto. Bei einem Entlastungsbetrag von mehr als 50 Millionen Euro musste zwar ein Plan zur Steigerung der Energieeffizienz vorgelegt werden. Es bestand jedoch keine Verpflichtung, diesen Plan auch umzusetzen.

Neue Regelungen

Am 21. September 2023 hat sich der Stellenwert der Energieeffizienz jedoch spürbar geändert. Denn an diesem Tag beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland“ (kurz: EnEfG). Das nationale Gesetzgebungsverfahren lief weitgehend parallel mit dem Verfahren für die neue Energieeffizienz-Richtlinie auf EU-Ebene (Richtlinie (EU) 2023/1791).