Metalltarife Entgeltrahmenabkommen ermöglicht aufgabenbezogene Mitarbeitervergütung
Nach positiven Erfahrungen im ersten Jahr nach Einführung soll das Entgeltrahmenabkommen (ERA) bis zum 30. September 2009 in allen tarifgebundenen Metall- und Elektrounternehmen Bayerns umgesetzt werden. Es bedingt unter anderem eine Neubewertung jedes tariflichen Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber, wobei der Betriebsrat der Zuordnung der Mitarbeiter zu den bewerteten Arbeitsplätzen zustimmen muss. Entscheidendes Kriterium bei der Neueingruppierung nach ERA sind die Anforderungen der jeweils zu erledigende Arbeitsaufgabe.
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„Wir können ein Jahr nach dem Start der ERA-Einführung ein durchweg positives Fazit ziehen“, so Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer VBM – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.V. während einer Informationsveranstaltung des Verbandes. Damit machte er einmal mehr deutlich, dass das im Herbst 2005 zwischen IG Metall und VBM beschlossene Entgeltrahmenabkommen im ersten Drittel seiner Einführung sehr gut entwickelt.
Im vergangenen Herbst einigten sich der VBM – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. und die IG Metall Bayern auf das neue Entgeltrahmenabkommen (ERA), das die Zweiteilung von Arbeitern und Angestellten aufhebt. Festgeschrieben wurde damit auch, dass bis zum 30. September 2009 das Vergütungssystem in allen tarifgebunde-nen Unternehmen des Freistaats umgesetzt sein soll.
Rund 450000 Tarifbeschäftigte in etwa 600 Betrieben sind von dieser Systemumstellung in Bayern betroffen. Anfang Juni 2007 hatten bereits mehr als 100 Betriebe der bayerischen Metall- und Elektroindustrie mit über 100000 Beschäftigten ERA eingeführt. Mit dem Stichtag 1. Oktober 2007 sind es nun bereits knapp die Hälfte der rund 450000 Tarifbeschäftigten.
Aufhebung der Trennung von Lohn und Gehalt
„Nach mehr als 100 Jahren der strikten Trennung von Arbeitern und Angestellten durch Lohn und Gehalt haben wir mit ERA endlich ein einheitliches, transparentes und für alle Betroffenen faires Entgeltsystem geschaffen“, beschreibt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer des VBM – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. das Entlohnungssys-tem.
Der Wunsch bei den Tarifparteien nach einem einheitlichen und gerechteren Vergütungssystem ist nicht neu. Unterschiedlichste Lösungsansätze wurden bereits Ende der 70er Jahre diskutiert. Der Durchbruch gelang in Bayern schließlich mit der Tarifrunde 2002. In dieser Runde verabschiedeten die Tarifparteien einen Zeitplan für die flächendeckende Einführung des Entgeltrahmenabkommens ERA. Die ERA-Tarifverträge wurden dann im Oktober 2005 von der IG Metall und VBM – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.V. unterzeichnet.
Mit der Aufhebung der Trennung von Arbeitern und Angestellten und von Lohn und Gehalt wird danach ein einheitliches Entgeltsystem eingeführt, das im Wesentlichen zwei Ziele verfolgen soll. Zum einen soll es zu mehr Entgeltgerechtigkeit führen und zum andern die moderne Arbeitswelt abbilden. In diesen Zielsetzungen sieht der Verband auch eine gesellschaftliche Dimension.
In der derzeit geltenden Praxis werden Arbeiter und Angestellte auf Basis verschiedener Entgeltmodelle vergütet, auch wenn sie an einem gemeinsamen Projekt oder in einer Fachgruppe tätig sind. Gleichgültig ob Arbeitsanforderungen nahezu identisch sind, erhalten sie unterschiedlich viel Lohn oder Gehalt. Das Entgeltrahmenabkommen ERA ersetzt nun die bisher gültigen Lohn- und Gehaltstabellen und überführt sie eine einheitliche Entgeltordnung. Für Bayern bedeutet dies, dass es statt der bisher zehn Lohngruppen für Arbeiter und sieben Gehaltsgruppen für Angestellte nun zwölf Entgeltgruppen in ERA für alle Mitarbeiter gibt.
Während das alte System einer strikten Arbeitsteilung zwischen gewerblich und kaufmännisch Rechnung trug, wird mit Einführung von ERA den modernen betrieblichen Erfordernissen nachgekommen. „Die neuen Vergütungsregelungen spiegeln Organisationsstrukturen, Produktionsprozesse und Aufgabenstellungen unserer modernen, globalisierten Arbeitswelt wider. Eine höhere Variabilität des Grundentgelts sowie eine Neugestaltung der leistungsbe-zogenen Vergütung machen ERA zu einem flexiblen und zukunftsweisenden System, das unseren Wirtschaftsstandort stärkt“, betont Brossardt.
Die Arbeitsaufgabe steht im Mittelpunkt
In der Praxis bedeutet die Umstellung eine Neubewertung eines jeden tariflichen Arbeitsplatzes durch die Arbeitgeber der Metall und Elektroindustrie, wobei der Betriebsrat der Zuordnung der Mitarbeiter zu den bewerteten Arbeitsplätzen zustimmen muss. Entscheidendes Kriterium bei der Neueingruppierung nach ERA sind die Anforderungen an die jeweils zu erledigende Arbeitsaufgabe. Künftig werden demnach die Anforderungen an die fachliche Qualifikation und den Handlungsspielraum (zum Beispiel selbstständiges Disponieren und Entschei-den), den die Arbeitsaufgabe stellt mit dem ERA-Grundentgelt vergütet – und nicht die aus-führende Person mit ihrer Ausbildung und ihren Kenntnissen. Für die Ermittlung des leistungsabhängigen Entgelts hingegen schreibt ERA keinen Einheitsweg vor.
Es kann, gemes-sen am Grundentgelt, bei einem Arbeitnehmer zwischen 0 und 28% ausmachen. Um den Betrieben die Neueingruppierung zu erleichtern, haben die Tarifparteien für Bayern 70 so genannte Orientierungsbeispiele festgeschrieben, die typische Tätigkeiten in der Metall- und Elektroindustrie beschreiben und Hilfestellung bei der Zuordnung zu Entgeltgruppen liefern sollen. Für den Fall, dass sich Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Bewertung nicht einigen können, sieht der Tarifvertrag eine paritätische Kommission beziehungsweise eine tarifliche Schlichtungsstelle vor. So sollen auch kostspielige Arbeitsgerichtsverfahren vermieden werden.
Entgeltsanpassung
Im Rahmen der Neubewertung der Arbeitsaufgaben nach den festgelegten Kriterien kann die Situation eintreten, dass das nach dem Entgeltrahmenabkommen (ERA) festzusetzende Entgelt über oder unter dem bisherigen Tariflohn beziehungsweise Tarifgehalt liegt. Für diese Fälle wurde festgelegt, dass sog. ERA-Überschreitern, bei denen das derzeitige Tarifent-gelt über dem künftigen ERA-Betrag liegt, einen Ausgleichsbetrag (die so genannte Besitzstandwahrung) als Differenz zwischen dem nun niedrigerem ERA-Entgelt und ihrem bisherigem Lohn oder Gehalt erhalten. Im Falle der ERA-Unterschreiter, also all jenen, deren derzeitiges Tarifentgelt unter dem künftigen ERA-Betrag liegt, werden in der fünfjährigen Einführungsphase durch Anpassungsbeträge schrittweise an das ERA-Entgelt herangeführt.
Kostenneutralität ist garantiert
Es ist nicht nur sichergestellt, dass kein Arbeitnehmer weniger am Monatsende hat als vor der ERA-Einführung; bei den Verhandlungen kamen die Parteien auch überein, dass die Betriebe durch die Systemumstellung nicht finanziell belastet werden. In der stufenweise Einführung haben die Betriebe seit der Tarifrunde 2002 Rücklagen für die ERA-Einführung gebildet. Dabei wurde ein Teil der Tariferhöhungen in einem ERA-Anpassungsfonds angespart. Diese Strukturkomponente dient zur Kompensation evtl. Mehrkosten während der ersten fünf Jahre nach der ERA-Einführung.
VBM-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt sieht das Entgeltrahmenabkommen ERA als wichtig für die Betriebe und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Als gerechteres und transparenteres Vergütungssystem für einen modernen Betrieb führe ein „echtes“ leistungsabhängiges Entgelt auch zu einer höheren Mitarbeitermotivation. Die Neubewertung und verbesserte Vergütung von Facharbeitertätigkeiten erhöhe zudem die Attraktivität dieser Berufsgruppe im Vergleich zu den kaufmännischen Berufen. Und, das Mehr an Flexibilität in der Entgeltgestaltung, das ERA bietet, eröffne Betrieben größere Chancen, um im globalen Wettbewerb zu bestehen.
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