Betriebliche Altersversorgung Entgeltumwandlung nicht mehr sozialabgabenfrei

Redakteur: Jürgen Schreier

Ab dem Jahr 2009 sollen Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen der Entgeltumwandlung nicht mehr sozialabgabenfrei sein. Dies kündigten der SPD-Parteivorsitzende Franz Müntefering und Staatssekretär Heinrich Tiemann vor nahezu zwei Jahren an. Konkrete Vorschläge für alternative Förderungen der bAV liegen der Öffentlichkeit bisher nicht vor. Wird die betriebliche Altersversorgung und die Entgeltumwandlung auch künftig noch attraktiv sein? Klaus Günther und Siegfried Hischke von der HDI-Gerling Lebensversicherung nehmen dazu Stellung.

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Herr Günther, was bedeutet es für die betriebliche Altersversorgung, wenn die Sozialversicherungsfreiheit ab 2009 tatsächlich abgeschafft wird?

Klaus Günther: Vor wenigen Jahren hat man durch etliche Fördermaßnahmen versucht, die durch den Arbeitnehmer finanzierte betriebliche Altersversorgung aus dem Dornröschenschlaf zu wecken. Dass es Jahre dauern würde, bis sich die Entgeltumwandlung bei Arbeitgebern, Tarifvertragsparteien, Gewerkschaften und im Vertrieb der Versicherungswirtschaft etabliert haben würde, war zu erwarten. Inzwischen ist die Entgeltumwandlung weitverbreitet und die Sozialversicherungsfreiheit ein schlagkräftiges Argument, wenn Arbeitnehmer den Wunsch haben, für eine geförderte betriebliche Altersvorsorge anzusparen. Große Widerstände gegen das Ende der Förderung gibt es daher heute mit Recht – auch von Seiten großer Tarifverbände wie Chemie und Metall. Überall dort, wo in den vergangenen Jahren neue arbeitnehmerfinanzierte Versorgungslösungen installiert wurden, sollte man sich jetzt noch stark machen für eine Verlängerung der Sozialversicherungsfreiheit.

Welche Alternativen sind denkbar, wenn es keine Änderungen der Pläne geben sollte?

Günther: Wenn die Sozialversicherungsfreiheit tatsächlich endet, sollten unseres Erachtens verbesserte steuerliche Förderungen für die bAV im Wege der Entgeltumwandlung greifen. Ohnehin sind jetzt die Arbeitgeber wieder am Zug, sich mit ihren Versicherern zusammenzusetzen und Alternativen zu finden.

Welche Lösungen empfehlen Sie Ihren Kunden?

Siegfried Hischke: Zunächst einmal muss man genau unterscheiden – nicht für alle Arbeitnehmer hat die Sozialversicherungsfreiheit der umgewandelten Entgeltbestandteile bisher eine Rolle gespielt. Für diejenigen, die privat krankenversichert sind und die mit ihrem Gehalt jenseits der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherungspflicht liegen, hat sich an der Attraktivität der Entgeltumwandlung nichts geändert. Für sie ist ihre bAV nach wie vor steuerlich sehr attraktiv.

Das bedeutet doch, die arbeitnehmerfinanzierte bAV wird zum Modell für die Besserverdienenden. Was bleibt dann für die anderen?

Hischke: Für viele andere wird sich die Altersversorgung auf Riester-Verträge verschieben. „Riester“ war damals allerdings dafür gedacht, die durch die Rentenkürzung entstehende Rentenlücke über private Vorsorge zu füllen. Diese Vorsorge allein ist also nicht ausreichend. Ratsam ist es in vielen Fällen auch, die Riester-Förderung mit einer betrieblichen Altersversorgung oder einer Basis-Rente zu koppeln. Es gibt Vermittler, die genau errechnen können, wie beide Produkte je nach Familienstand, Beruf et cetera kombiniert werden müssen, damit die Förderung optimiert ist. Wir nennen diese Kopplung „ReformerPlus“.

Was können die Unternehmen tun, um ihren Mitarbeitern ab 2009 gute Lösungen zu bieten?

Hischke: In Zukunft wird es auch wegen dieser Änderungen verstärkt darauf ankommen, mit möglichst geringen Beiträgen eine möglichst auskömmliche Altersversorgung aufzubauen. Das funktioniert über einen sehr frühzeitigen Einstieg in die Altersversorgung, über staatliche Förderungen und über intelligente Altersvorsorge-Modelle, die eine gute Rendite des Kapitals erzielen. Eine sinnvolle Maßnahme ist zum Beispiel, dass der Arbeitgeber private Kollektivverträge für „Riester“ anbietet, die durch günstige Kosten eine höhere Rendite erbringen als Einzelverträge.

Günther: Eine zukunftsweisende Möglichkeit für sehr viele Arbeitnehmer ist unserer Einschätzung nach die sogenannte Entgeltumwidmung. Dabei werden künftige Gehaltsanpassungen in Beiträge zugunsten einer betrieblichen Rente umgewidmet. Die bAV ist damit arbeitgeberfinanziert und auch über 2008 hinaus sozialversicherungsfrei. Der Mitarbeiter hat durch die Entgeltumwidmung eine höhere Effizienz im Nettogehalt als durch eine klassische Erhöhung des Barlohns. Einige Voraussetzungen gibt es allerdings zu beachten. Der Arbeitgeber sollte sich deshalb Beratung suchen.

Dennoch gilt die betriebliche Altersversorgung als verhältnismäßig schwerfällig, was die Wertzuwächse betrifft und die Mitnahme zu anderen Unternehmen. Wie kann man das ändern?

Hischke: Die betriebliche Altersversorgung gilt in der Unternehmerschaft nach wie vor auch als Instrument zur Bindung von Mitarbeitern. Dennoch hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren viele pragmatische Portabilitätsregelungen geschaffen, mit deren Hilfe die bAV zu einem anderen Arbeitgeber mitgenommen werden kann. Wir merken, dass das zunehmend praktiziert wird. Was die Performance betrifft, haben wir mit unserer Produktlinie „TwoTrust“ eine innovative Antwort gefunden. Mit einem speziellen Mechanismus können diese Produkte – die es derzeit nur für die bAV gibt, die kurzfristig aber auch für die Riester-Rente eingeführt werden sollen – sehr viel höhere Renditen erwirtschaften als konventionelle Policen und auch mehr als manche Fondsprodukte bieten. Das TwoTrust-bAV-Produkt haben wir im Oktober vergangenen Jahres eingeführt und konnten bis zum Jahresende eine überdurchschnittliche Neugeschäftsprämie erzielen – ein großer Erfolg.

Klaus Günther ist Abteilungsdirektor Produktmanagement bAV in der HDI-Gerling Lebensversicherung AG, Köln.

Siegfried Hischke leitet das Vertriebsmanagement bAV der HDI-Gerling Lebensversicherung AG am Standort Wiesbaden.

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