Wird es einfacher? Bundesregierung will Lieferkettengesetz überarbeiten

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Die schwarz-rote Koalition geht die geplante Entschärfung des sogenannten Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetzes an, wie der dpa jetzt zu Ohren gekommen ist ...

Bisher war das Lieferkettensorgfalts-Pflichtengesetz ein rotes Tuch für die deutsche Industrie, wie die Farbe hier andeuten soll. Es könnte aber sein, dass aus Rot bald wenigstens Gelb wird, wenn die Bundesregierung ihre Ideen zur Vereinfachung umsetzen kann. Aber da ist auch noch die EU ...(Bild:  Zerbor - stock.adobe.com)
Bisher war das Lieferkettensorgfalts-Pflichtengesetz ein rotes Tuch für die deutsche Industrie, wie die Farbe hier andeuten soll. Es könnte aber sein, dass aus Rot bald wenigstens Gelb wird, wenn die Bundesregierung ihre Ideen zur Vereinfachung umsetzen kann. Aber da ist auch noch die EU ...
(Bild: Zerbor - stock.adobe.com)

Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums, durch den das als zu kompliziert angesehene Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (oft auch kurz Lieferkettengesetz genannt) sozusagen entfeinert werden soll, wurde zur Stellungnahme an verschiedene Verbände und zur Abstimmung an die anderen Ministerien geschickt. Demnach könnte es nach dpa-Informationen schon am Mittwoch dem 3. September vom Bundeskabinett beschlossen werden. Damit wäre etwa die Berichtspflicht vom Tisch, heißt es. Denn Union und SPD haben sich offensichtlich auf diese Vereinfachung verständigt. Auch sollen künftig nur noch schwere Verstöße gegen Vorgaben aus dem Gesetz geahndet werden. Mit diesem Schritt setzt die Regierung nun ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Bürokratieabbau um, in dem sie sich darauf verständigt hatte

EU-Richtlinie ersetzt aber bald die deutsche Regelung

Das seit 2023 geltende Gesetz soll bekanntlich sicherstellen, dass bei Produkten, die im Ausland für den deutschen Markt hergestellt werden, bestimmte Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden. Unternehmen hätten regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten veröffentlichen müssen. Beklagt werden hier aber Wettbewerbsnachteile und ein hoher bürokratischer Aufwand, der durch die geplante Neuregelung nun wegfallen soll. Wie aus der Begründung zum Gesetzentwurf hervorgeht, werden die Unternehmen um Bürokratiekosten in Höhe von rund vier Millionen Euro entlastet. Parallel zum deutschen Lieferkettensorgfaltsgesetz gibt es aber noch eine EU-Lieferkettenrichtlinie, die von den EU-Staaten laut Gesetzentwurf bis Juli 2027 umgesetzt werden muss. Damit soll die deutsche Regelung dann ersetzt werden. Man wird sehen, ob das Freude bereitet ...

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