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Gemeint sind damit Produkte wie Maschinen und Werkzeuge, die ein Betrieb ausschließlich für seine internen Zwecke selbst herstellt. Mit Inkrafttreten der neuen Regeln könnten die Überwachungsbehörden jedoch in allen sicherheitskritischen Fällen den weiteren Einsatz von Produkten für den Eigengebrauch verbieten. „Das kann einem Produktionsstopp gleich kommen“, erläutert Klindt.
Auch Industrie-Unternehmen brauchen Kommunikationsstrategie
Auch die Warnfunktion der Überwachungsbehörden werde auf den gesamten B2B-Bereich ausgedehnt. Die Konsequenz: Bislang schlugen die Ämter nur dann auf der „Rapid Exchange of Information“-Internetseite (RAPEX) der EU öffentlich Alarm, wenn ein Verbraucherprodukt Sicherheitsmängel aufwies. Demnächst müssen indes auch alle Hersteller technischer Investitionsgüter damit rechnen, ihre Produkte auf http://ec.europa.eu/consumers/safety/news/index_en.htm zu finden. „Für diesen Fall sollten Unternehmen eine Kommunikationsstrategie vorbereiten, die offen und ehrlich über vermeintliche und tatsächliche Sicherheitsmängel des Produkts informiert“, so Klindt.
Mit den Änderungen entwickelt die EU ihr unter „New Approach“ bekanntes Binnenmarktkonzept fort und erhöht gleichzeitig die Regelungsdichte für Produktsicherheit. Die deutschen Bundesländer werden nach Auffassung des Anwalts vermutlich Personal aufbauen müssen, um die neuen Aufgaben erfüllen zu können. Unter anderem verlangt die EU nämlich auch, dass die Mitgliedstaaten ein allgemeines Marktüberwachungsprogramm oder sektorspezifische Programme auflegen, die es bislang noch nicht gibt.
Ungelöst bleibt die Überwachung des Internethandels. Dort könne nach wie vor jeder ungehindert Produkte mit Sicherheitsmängeln vertreiben, sagt Klindt. Das könne zu einem Problem für redliche Wettbewerber werden.
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