Gefahrstoffmanagement

Gefahrstoffe in Unternehmen sicher und wirtschaftlich managen

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Wie kann ein Gefahrstoff ins Unternehmen gelangen?

Innerhalb einer EU-weiten Vollzugsbetrachtung (Reach-EN-Force II) wurde der Fokus auf die Pflichten des nachgeschalteten Anwenders gelegt und bei 67 % der überprüften Unternehmen wurden Verstöße gegen die Reach- oder CLP-Verordnung festgestellt. Im allgemeinen Maschinenbau beschränkt sich der Gefahrstoffeinsatz oftmals auf die Produktions- und Produktionshilfsstoffe. Diese können von reinen Montagehilfsstoffen bis hin zu chemischen Galvanisierungsbädern oder Lacksystemen reichen und je nach Unternehmen ein dezidiertes und nachhaltiges Gefahrstoffmanagement notwendig machen. Dazu empfiehlt es sich, zunächst alle Möglichkeiten zu untersuchen, wie ein „Gefahrstoff“ ins Unternehmen gelangen kann (Bild 2). Gefährliche Stoffe können zum Beispiel Produkte sein, welche

  • über Bestellanforderungen vom Einkauf beschafft werden.
  • über Rahmenverträge beim Lieferanten abgerufen werden;
  • vom Kunden beigestellt werden;
  • als Probelieferungen zugesendet werden;
  • über Dienstleister mitgebracht wurden;
  • von Mitarbeitern über Kasseneinkauf beschafft wurden.

Die Wege von Gefahrstoffen in ein Unternehmen sind vielfältig und sollten im ersten Schritt untersucht und nachfolgend prozessseitig gesteuert werden. Auch muss sichergestellt sein, dass der Sicherheitsbeauftragte oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit vor der Beschaffung und vor allem vor der Anlieferung über die Nutzung eines neuen Gefahrstoffs im Unternehmen informiert wird. Tec4u-Solutions hilft bei der Integration eines ganzheitlichen Gefahrstoffmanagements, um den Freigabeprozess von Gefahrstoffen und deren Einkauf zu regeln und unkontrollierte Gefahrstoffeinträge zu verhindern.

Im nächsten Schritt müssen die notwendigen Sicherheitsdatenblätter für die eingesetzten Gefahrstoffe beschafft und gemäß § 6 GefStoffV in einem Gefahrstoffverzeichnis erfasst werden. Die Mindestangaben sind hierbei:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffes;
  • Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften;
  • Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb;
  • Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird.

In der Praxis wird dies oftmals mittels einer (verknüpften) Excel-Tabelle realisiert. Gesetzlich relevante Themen wie Zuordnungen zu Arbeitsplätzen und Mitarbeitern oder auch Verbräuche und die Änderungshistorie sind darin allerdings oft nicht ausreichend integriert.

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