Nix gibt`s! Gehaltstechnische Absage für Ex-VW-Manager

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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Das Arbeitsgericht Braunschweig hat 23 von 26 Klagen ehemaliger VW-Manager gegen den neuen Sparkurs des Autobauers abgelehnt.

Paff! Da werden einige Ex-VW-Manager die Haare raufen. Denn das Arbeitgericht in Braunschweig hat die allermeisten Klagen abgewiesen, im Rahmen derer die ehemaligen Volkswagen-Entscheider um eine Gehaltserhöhung und eine Prämie kämpfen.(Bild:  Juristikus)
Paff! Da werden einige Ex-VW-Manager die Haare raufen. Denn das Arbeitgericht in Braunschweig hat die allermeisten Klagen abgewiesen, im Rahmen derer die ehemaligen Volkswagen-Entscheider um eine Gehaltserhöhung und eine Prämie kämpfen.
(Bild: Juristikus)

Bei den Verfahren ging es dem Gericht zufolge um eine Gehaltserhöhung und 1.000 Euro Prämie, die VW seinen leitenden Angestellten gestrichen hatte. In drei Fällen wird die Entscheidung aber erst am 4. November stattfinden, wie von einem Sprecher des Gerichts zu erfahren war. Der Grund für die Verzögerung ist, dass es noch eine gesonderte Stellungnahmefrist für die Kläger gibt. Bei Volkswagen zeigte man sich zufrieden. Man freue sich, dass das Gericht der konzerneigenen Rechtsauffassung gefolgt ist und begrüßt die Entscheidung der Kammer. Außer den heute verhandelten Fällen gibt es noch rund 75 weitere Klagen, die ebenfalls am Arbeitsgericht Braunschweig verhandelt werden sollen.

Tariferhöhung fällt für Manager aus

Bei den Klägern handelt es sich nach Angaben des Gerichts fast durchweg um Mitarbeiter im Vorruhestand, die bei VW weiter auf der Gehaltsliste stehen. Nur einer der Kläger stehe noch im aktiven Dienst des Autobauers. Alle anderen seien im Rahmen sogenannter Zeit-Wert-Papiere bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden. Damit konnten VW-Mitarbeiter Entgeltbestandteile umwandeln, um früher zu gehen, was bei Fortzahlungen ihrer Bezüge geschah. Der Konzern hatte im Frühjahr beschlossen, auch die Führungskräfte am Sparprogramm zu beteiligen. Dem außertariflich bezahlten Managementkreis wurde die erwartete Übernahme der Tariferhöhung gestrichen. Dadurch entfielen eine Gehaltserhöhung um 3,3 Prozent und 1.000 Euro Inflationsausgleichsprämie. Die Betroffenen berufen aber sich auf eine Zusage des Autobauers von 2023, diese Bestandteile des Tarifabschlusses für sie zu übernehmen. Die Wolfsburger weisen diese Forderungen aber zurück.

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