Aufgedeckt! Gericht bestätigt politischen Deal bei 5G-Mobilfunkauktion

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Bei der Festlegung der Spielregeln für die milliardenschwere 5G-Mobilfunkauktion 2019 ist es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln nicht mit rechten Dingen zugegangen.

Hoffnung für die Kleinen! Kölner Richter entschieden nun, dass die Art und Weise der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur zur Vergabe- und bezüglich der Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen rechtswidrig war.(Bild:  Signalfreak)
Hoffnung für die Kleinen! Kölner Richter entschieden nun, dass die Art und Weise der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur zur Vergabe- und bezüglich der Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen rechtswidrig war.
(Bild: Signalfreak)

Das Kölner Gericht gab den Mobilfunkanbietern Freenet und EWE Tel recht, die sich von Verfahrens- und Abwägungsfehlern bei den Vergabe- und Auktionsregeln bei der 5G-Mobilfunkaution 2019 benachteiligt fühlten. Im Kern geht es um die Frage, ob das damalige Bundesverkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer (CSU) rechtswidrig Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion genommen hatte. Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten damals vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro ersteigert. Sie verpflichteten sich zu Mindestausbauzielen – etwa dass bis Ende 2022 rund 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Download versorgt werden. Auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtete der Bund hingegen.

Politik beeinflusste neutrale Behörde rechtswidrig

So eine Regelung – oder zumindest strenge Vorgaben – hätten kleineren Mobilfunkanbietern, die kein eigenes Netz haben und deshalb Netzkapazitäten mieten müssen, wesentlich geholfen. Ihre Position wäre mit Blick auf die großen Netzbetreiber dabei gestärkt worden. EWE Tel und Freenet gehören zu den kleineren Playern in diesem Sektor und zogen vor Gericht. Per Kölner Urteil wurde letztlich festgestellt, dass die Politik auf eine eigentlich unabhängige Behörde rechtswidrig Einfluss genommen hatte. Damit wurde der Vorwurf eines politischen Deals bestätigt. Dieser sah vor, dass die Netzbetreiber zwar zu harten Ausbauzielen verdonnert wurden, dafür beim Thema Netzvermietung aber milde behandelt wurden.

Wahrscheinlich keine negativen Auswirkungen

Der Rechtsstreit durchlief zuvor bereits durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht, wie es weiter heißt. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig hatten den Fall im Oktober 2010 wieder an das Verwaltungsgericht in Köln zurückverwiesen. Die Kölner Richter entschieden nun, dass die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen zwei und 3,6 Gigahertz rechtswidrig waren. Wie sich das Urteil auf die deutschen Mobilfunkkunden auswirken werde, sei noch unklar – auch weil das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Das Verwaltungsgericht hat zwar keine weitere Revision zugelassen, doch die Bundesnetzagentur kann versuchen, eine Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erwirken. Die Behörden glauben aber nicht an negative Auswirkungen auf den Mobilfunknetzausbau.

Freenet und EWE Tel hoffen auf neue Wettbewerbsregeln

Nach fast sechs Jahren nach der Präsidentenkammerentscheidung herrscht demnach endlich Klarheit. Das Gericht hat dokumentiert, dass das Verhandlungsgebot seinen Weg in die Präsidentenkammerentscheidung nur aufgrund rechtswidriger Einflüsse gefunden hat, wie Freenet kommentiert. Zwar könne die Aufhebung der 5G-Vergabeentscheidung die für den Wettbewerb verlorenen Jahre nicht rückgängig machen, aber nun stehe einer Entscheidung im Verbraucherinteresse nichts mehr entgegen. Man hoffe nun, auch vor dem Hintergrund des laufenden Frequenzvergabeverfahrens, darauf, dass die Bundesnetzagentur der Aufforderung des Gerichts bald folge und dabei das spätestens seit heute verbrannte Verhandlungsgebot wieder durch eine wirksame Wettbewerbsregulierung ersetze.

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