Metallische Gleitwerkstoffe GGB-CBM und GGB-CSM sind selbstschmierend und belastbar
Für Gleitelemente sind zwei neue metallische Gleitwerkstoffe verfügbar: das bimetallische GGB-CBM und das massive GGB-CSM. Beide Werkstoffe sind hoch belastbar.
Anbieter zum Thema

GGB Bearing Technology stellt zwei selbstschmierende, metallische Gleitwerkstoffe vor: Der Gleitwerkstoff GGB-CSM besteht aus massivem Vollmaterial, das bimetallische GGB-CBM ist aus einem metallischen Tragwerkstoff mit aufgesinterter Gleitschicht hergestellt. Beide Werkstoffe sind nach Angaben des Unternehmens für eine hohe Belastbarkeit, einen großen Temperaturbereich sowie eine überragende Korrosionsbeständigkeit ausgelegt.
GGB-CSM- und GGB-CBM-Werkstoffe werden pulvermetallurgisch hergestellt
Die GGB-CSM- und GGB-CBM-Werkstoffe werden mit einem pulvermetallurgischen Verfahren hergestellt, um eine metallische Metallmatrix mit gleichmäßig verteiltem Festschmierstoff (Graphit, MoS2) zu erhalten, der bei der Relativbewegung einen Schmierstofffilm bildet. Zu den möglichen Anwendungen zählen unter anderem der allgemeine Maschinenbau, Maschinen in Stahl- und Hüttenindustrie, Stahl- und Stahlwasserbau, Wasser-, Dampf- und Gasturbinen, Ventile, Pumpen, Kompressoren, Anlagen der Lebensmittel und Getränkeindustrie, Verpackungsmaschinen, Handhabungssysteme, Reifenformen sowie landwirtschaftliche Geräte und Baumaschinen.
Basis der GGB-CBM Werkstoffe sind Bronzelegierungen
Die GGB-CSM Werkstoffe beruhen auf Legierungen aus Bronze, Eisen und Nickel und Werkstoffen, die verschleißfest, thermisch entspannt und thermisch stabilisiert sind. Basis der GGB-CBM Werkstoffe sind Bronzelegierungen, einschließlich bleifreier Produkte, wobei zwischen Tragwerkstoffen aus unlegiertem Stahl, Edelstahl und seewasserbeständigem Edelstahl gewählt werden kann.
Die aus den GGB-CSM- und GGB-CBM-Werkstoffen hergestellten Gleitelemente sind für kundenseitige Auslegungen und Zeichnungen auf Anfrage erhältlich.
GGB Heilbronn GmbH auf der hannover-Messe 2013: Halle 22, Stand B31
(ID:38927130)