Arbeitssicherheit

Gutes Licht in der Produktion schützt vor Unfällen

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Auch indirekt wirkt sich gutes Licht in der Produktion günstig aus, weil es Motivation, Leistungsbereitschaft und Wohlbefinden der Mitarbeiter steigert. So hat die bereits genannte Studie der TU Ilmenau auch ergeben, dass zusammen mit der Beleuchtungsstärke in der Produktion die Leistung der Mitarbeiter bei verschiedenen Tätigkeiten zunahm.

Zugleich fühlten sie sich weniger müde. Studien zu biologisch wirksamer Beleuchtung in der Produktion belegen zudem, dass hohe Beleuchtungsstärken und Licht mit dynamisch wechselnder Farbtemperatur sich auf den Biorhythmus und die Konzentrationsfähigkeit positiv auswirken.

Schutz vor Blendung bei guter Helligkeitsverteilung

Verschiedene Gütemerkmale bestimmen die Qualität einer Beleuchtung. Neben der Beleuchtungsstärke als wichtigstem Maß für die Helligkeit sind das vor allem der Schutz vor Blendung, eine ausgewogene Helligkeitsverteilung und die Fähigkeit des Lichts, Farben möglichst naturgetreu wiederzugeben.

Diese Kriterien sind in der Norm DIN EN 12464-1 berücksichtigt, die für die Beleuchtung von Arbeitsplätzen Maßstäbe setzt. Bei Arbeitsplätzen unterscheidet die Norm etwa zwischen dem Bereich der visuellen Aufgabe, für den Mindest-Beleuchtungsstärken festgelegt sind, und dem unmittelbaren Umgebungsbereich, in dem die Beleuchtungsstärken niedriger sein können.

Mehr Licht als vorgeschrieben erhöht den Betriebserfolg

Für den Bereich der visuellen Aufgabe legt die Norm etwa in Büros 500 lx als Mindest-Beleuchtungsstärke fest, für Lackarbeiten in der Autoindustrie gelten 750 lx, bei der Feinmontage in der Elektrotechnik 1000 lx. Alle Bestimmungen legen aber nur Mindestwerte für die Beleuchtung fest. Mehr Licht ist nicht nur erlaubt, sondern ist sogar besser für den Betriebserfolg.

Neben den relevanten Normen haben Unternehmen natürlich auch die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR) 131 „Arbeitsplätze mit künstlicher Beleuchtung und Sicherheitsleitsysteme“ sowie der Arbeitsstättenverordnung zu berücksichtigen, die unter anderem eine Sicherheitsbeleuchtung für den Fall vorschreibt, „wenn für Mitarbeiter das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist“.

Anforderungen an die Lichtmenge variieren von Branche zu Branche

Die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind das eine. Darüber hinaus stellt jede Industriebranche und jedes Unternehmen andere Ansprüche an die Versorgung mit Licht. In der chemischen Industrie sowie in Holz oder Metall verarbeitenden Betrieben werden beispielsweise häufig Leuchten höherer Schutzart verwendet, die gegen das Eindringen von Schmutz und Staub geschützt sind. Gegebenenfalls müssen sogar explosionsgeschützte Leuchten installiert werden.

An Arbeitsplätzen mit Bildschirmen und Displays verhindern großflächige Leuchten mit begrenzter Leuchtdichte unerwünschte Reflexe. Für lange Montagereihen sind wiederum parallel angebrachte Lichtbänder gut geeignet, weil sie für ein gleichmäßig hohes Beleuchtungsniveau sorgen.

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