Jobkiller PSA?
Mitte 2003 soll jedes Arbeitsamt mindestens eine Personal-Service-Agentur (PSA) besitzen, die vermittlungsorientiert Arbeitnehmerüberlassung betreibt. In der Zeitarbeitsbranche sorgt dies für...
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Mitte 2003 soll jedes Arbeitsamt mindestens eine Personal-Service-Agentur (PSA) besitzen, die vermittlungsorientiert Arbeitnehmerüberlassung betreibt. In der Zeitarbeitsbranche sorgt dies für beträchtliche Unruhe.Es war tatsächlich Zufall: Am gleichen Tag, an dem der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. (BZA) einen Kongress in Bonn abhielt, fand in Berlin das Sachverständigen-Hearing zum Gesetzesentwurf ,,Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" statt. Ob nur deshalb keine verantwortlichen Politiker nach Bonn gekommen waren, bleibt offen. Besonders freundlich wären sie aber wohl nicht empfangen worden. Denn die Nerven in der Zeitarbeitsbranche liegen blank. Die neuen gesetzlichen Regelungen der Bundesregierung werden von vielen Unternehmen als Existenzbedrohung angesehen.Mit Blick auf den neuen Kurs in der Arbeitsmarktpolitik sollte der Kongress Chancen und Risiken für Personaldienstleister beleuchten. Das inzwischen verabschiedete Gesetz für ,,Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" sieht vor, dass das alte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nur noch bis Ende 2003 wirksam ist. Danach gelten prinzipiell die Grundsätze ,,Equal Pay" und ,,Equal Treatment" ab dem ersten Tag der Beschäftigung beim entleihenden Unternehmen. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn vormals Arbeitslose bis zu maximal sechs Wochen ein Gehalt in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes erhalten oder ein abweichender Tarifvertrag geschlossen wird.BZA warnt: Zeitarbeit wird teuererIm Verband und in der Branche stößt dieses Gesetz, das Leiharbeitnehmer hinsichtlich Lohn, Urlaub, Zuschläge oder Sozialleistungen bei vergleichbarer Tätigkeit gleich behandelt wie Stammarbeitnehmer, verständlicherweise auf Kritik. Gert Denkhaus, Geschäftsführendes Präsidialmitglied beim BZA und Geschäftsführer Bundesverband Personalvermittlung (BPV): ,,Die Wirkung des Gesetzes wird für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt verheerend sein." Zeitarbeit werde teurer und die deutsche Wirtschaft unflexibler, der bürokratische Aufwand steige, Überstunden würden zunehmen und die Beschäftigung in der Zeitarbeit nachhaltig zurückgehen, warnt Denkhaus. ,,Es wird das Gegenteil von dem eintreten, was der Gesetzgeber beabsichtigt."Da half es auch wenig, dass auf dem Kongress über 500 Unternehmensvertretern einstimmig (bei zwei Enthaltungen) eine Resolution zu den vorgesehenen AÜG-Änderungen verabschiedeten. Bemängelt wurde darin vor allem, dass Zeitarbeitunternehmen als Arbeitgeber künftig nicht mehr selbst die Arbeitsbedingungen mit ihren Mitarbeitern verhandeln dürfen. Der damit faktisch verbundene Zwang zum Abschluss von Tarifverträgen sei dem deutschen Recht fremd, heißt es. Zwar wird die Streichung von Verboten im AÜG begrüßt, dies werde ,,aber in ihrer positiven Beschäftigungswirkung durch die Equal-Treatment-Regelung zunichte gemacht".In der AÜG-Neuregelung sieht auch BZA-Präsident Ernst Vollbracht einen massiven Angriff auf die gewerbliche Zeitarbeit: ,,Die Gewerkschaften haben sich mit dem Ziel durchgesetzt, Zeitarbeit zu behindern." Die neue Regelung entziehe der deutschen Wirtschaft nicht nur ein wichtiges Instrument der flexiblen Personalplanung. Beschäftigte im Niedriglohnsektor und Arbeitsuchende mit Vermittlungshemmnissen würden, so die Befürchtung, ,,generell zu teuer" und kaum ein Unternehmen dürfte entsprechende Zeitarbeitnehmer noch einstellen. Insbesondere gering Qualifizierten und Arbeitslosen werde weitgehend die Chance genommen, über Zeitarbeit wieder Anschluss an den Arbeitsmarkt zu finden und in ein konventionelles Beschäftigungsverhältnis übernommen zu werden.Bis zu 75000 Jobs stehen auf dem SpielIn einer Podiumsdiskussion wurde der neue Kurs in der Arbeitsmarktpolitik ebenfalls kritisch diskutiert. BZA-Vorstandsmitglied Dirk Schmitt wies darauf hin, ,,dass die Zeitarbeit akzeptiert ist und unglaubliche Erfolge hat, ja sogar als Beschäftigungsmotor bezeichnet wird". Doch jetzt entziehe man dem Beschäftigungsmotor den Treibstoff. ,,Durch die neuen Regulierungen werden Hilfskräfte zu teuer." Schmitt befürchtet, dass nicht nur Arbeitsplätze für die überlassenen Arbeitnehmer wegfallen, sondern auch interne Arbeitsplätze reduziert werden. Erste Reaktionen von Kundenunternehmen bestätigen die Einschätzung des BZA, dass Entleihbetriebe künftig weniger Personal in der Zeitarbeit nachfragen werden und somit Zeitarbeitunternehmen Mitarbeiter abbauen müssen. Bis zu 75000 Arbeitsplätze in der Zeitarbeitsbranche sieht man bedroht.Bernhard Schwarzkopf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bestätigt diese Einschätzung. Einer umfangreichen Studie unter Zeitarbeitsunternehmen zufolge würden die entleihenden Unternehmen zukünftig auf innerbetriebliche Lösungen wie Überstunden setzen, wenn die Tarifverträge der Entleiher gelten.Kritik gab es aber nicht nur am Inhalt des Gesetzes, sondern auch an dessen Zustandekommen. Ernst Vollbracht monierte nicht nur die zu kurze Beratungszeit, sondern auch die mangelhafte Einbeziehung der Fachleute aus den Reihen der Verbände und Unternehmen.Eine ähnliche Kritik war auch bezüglich der in Verbindung mit dem Hartz-Konzept verwirklichten Schaffung von Personal-Service-Agenturen (PSA) zu hören, über die mehr Arbeitlose als bisher vermittelt werden sollen. Vollbracht: ,,Es ist unverständlich, dass der BZA als Arbeitgeberverband in der Zeitarbeit trotz mehrfacher Angebote nicht aktiv an den Beratungen zur Umsetzung der Hartz-Vorschläge beteiligt wurde." Prof. Dr. jur. Wolfgang Böhm, Lehrstuhlinhaber an der Uni Dortmund, bemängelte: ,,Das Gesetz wird dem ursprünglichen Hartz-Papier nicht gerecht." Im Hauruck-Verfahren sei ein Gesetz durchgepeitscht worden, bei dem mit ,,grenzenloser Beliebigkeit wichtige Teile ständig geändert wurden". Einerseits sieht Böhm durchaus eine Chance für Public Private Partnership, andererseits warnt er vor dem Szenario, dass ,,aus Steuergeldern finanzierte PSA überleben, erfolgsorientierte Zeitarbeitsfirmen dagegen auf der Strecke bleiben". Der Professor reklamiert eine marktwirtschaftliche Lösung, weil sonst ,,mehr Staat über pseudo-marktwirtschaftliche Einrichtungen" die Folge sei.Der Zeitarbeitsbranche drohen WettbewerbsnachteileKritisch sieht Ernst Vollbracht die Einrichtung der PSA, sollten deren Mitarbeiter mit Zuschüssen in Höhe des Arbeitslosengeldes subventioniert werden: ,,Derart massive Subventionierung zu Gunsten der Personal-Service-Agenturen führt zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die private Zeitarbeitbranche." Hinzu kommt: ,,Es fehlen übergreifende Konzepte, damit jedes Zeitarbeitsunternehmen, das sich an PSA beteiligen will, dies auch kann." Dabei sieht man beim BZA durchaus Chancen im Hartz-Konzept, soweit private Personaldienstleister Aufgaben der PSA übernehmen. Allerdings fordert der BZA, dass ,,alle Personaldienstleister, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, gleichen zulässigen Zugang zu Daten der Arbeitsuchenden beim Arbeitsamt beziehungsweise Job-Center erhalten müssen".Eindeutige Kommentare aus dem Teilnehmerkreis des Kongresses belegen, dass viele Unternehmer der Branche der neuen Arbeitsmarktpolitik skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen. Die neuen Regelungen seien für nicht wenige existenzbedrohend: ,,Der Standort Deutschland wird für Zeitarbeitsunternehmen weggefegt." Einem anderen Teilnehmer war PSA ,,egal, weil es uns in einem halben Jahr als PSA-Partner nicht mehr geben wird".Der Nutzen der neuen Regelung ist aber nicht nur in der Zeitarbeitsbranche umstritten. So räumte Christiane Schönefeld vom Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen, ein: ,,Wenn es uns gelänge, über PSA 50000 Menschen bundesweit in Beschäftigung zu bringen, wäre das ein ungeheurer Erfolg." Eine eher ernüchternde Zahl angesichts der über 4 Mio. Arbeitslosen.