Finanzen Kurzarbeit – lohnt sich jetzt ein Nebenjob?
Um das fehlende Gehalt zu kompensieren, können Mitarbeiter in Kurzarbeit einen Nebenjob aufnehmen. Unsere Übersicht zeigt, ob und ab wann sich das lohnt.
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Option 1: Die Nebentätigkeit besteht schon länger
Wenn Sie schon vor der Kurzarbeit in einem Minijob gearbeitet haben, haben Sie Glück! Sie können Ihre Tätigkeit einfach fortführen und müssen nicht befürchten, dass Ihnen dadurch das Kurzarbeitergeld gekürzt wird. Kommt es in Ihrem Unternehmen zu Mehrarbeit aufgrund der Coronakrise, dürfen Sie laut Blog der Minijob-Zentrale sogar bis zu fünf Mal die 450-Euro-Grenze überschreiten.
Fazit: Über den Nebenjob lassen sich Gehaltsausfälle in diesem Fall gut kompensieren.
Option 2: Die Nebentätigkeit wird neu aufgenommen
Anders sieht es aus, wenn eine Nebentätigkeit erst nach Beginn der Kurzarbeit aufgenommen wird. In diesem Fall wird der Verdienst aus dem Minijob auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Von den 450 Euro, die sie durch den Nebenjob verdienen, bleibt Ihnen am Ende also nur noch ein Teil tatsächlich erhalten.
Fazit: In diesem Fall sollten Sie genau prüfen, ob der zusätzliche Verdienst Ihnen den Aufwand wert ist.
Option 3: Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Beruf
Eine Ausnahme bilden Nebentätigkeiten in systemrelevanten Bereichen. Darunter zählen beispielsweise medizinische Versorgung, Güterverkehr für die Verteilung von Lebensmitteln, Lebensmittelhandel oder Landwirtschaft. Auch wenn Sie erst nach Beginn der Kurzarbeit einen Nebenjob in diesen Bereichen aufnehmen, reduziert das nicht Ihr Kurzarbeitergeld. Voraussetzung: Sie dürfen durch den Nebenjob insgesamt nicht mehr verdienen, als Sie zuvor verdient haben.
Fazit: Systemrelevante Berufe sind eine gute Möglichkeit für alle, die erst jetzt eine Nebentätigkeit aufnehmen wollen.
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