Einmaliges Vertrauen Lufthansa Technik darf Boeing-Komponenten umbauen

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

In Verkehrsflugzeugen darf ohne behördliche Genehmigung nichts geändert werden – schon gar nicht von jedem! Doch Lufthansa Technik hat nun eine wichtige Lizenz erhalten ...

Einzigartig! Blick ins Innere einer Boeing 787 Dreamliner. Was bisher noch keiner geschafft hat, ist für Lufthansa Technik wahr geworden – hochoffizell dürfen die Hamburger die Boeing-Kabinen umbauen und die Änderungen behördlich abnehmen lassen, wie betont wird.(Bild:  Boeing)
Einzigartig! Blick ins Innere einer Boeing 787 Dreamliner. Was bisher noch keiner geschafft hat, ist für Lufthansa Technik wahr geworden – hochoffizell dürfen die Hamburger die Boeing-Kabinen umbauen und die Änderungen behördlich abnehmen lassen, wie betont wird.
(Bild: Boeing)

Lufthansa Technik darf künftig die Kabineneinrichtung von Boeing-Flugzeugen des Typs 787 umbauen. Auch die behördliche Abnahme wird dabei übernommen. Eine entsprechende Lizenzvereinbarung hat das Hamburger Unternehmen mit dem US-Hersteller bei der Luftfahrtschau im britischen Farnborough veröffentlicht, wie es von der dpa heißt. Lufthansa Technik sei nun das weltweit erste Unternehmen mit derart weitreichenden Befugnissen. Bisher waren Umbauten der Kabineneinrichtung und deren Zertifizierung bei den Aufsichtsbehörden ausschließlich dem Hersteller vorbehalten.

Mit der Lizenz wächst das Angebot für die Airline-Kunden von bislang 1.132 ausgelieferten Dreamlinern seit dem Jahr 2011. Lufthansa Technik bietet nach eigenen Angaben das gesamte Dienstleistungsspektrum rund um einen derartigen Umbau an. Die Hamburger verweisen dabei auf die eigenen Erfahrungen – etwa bei Flugzeugen für Privatleute oder spezielle Missionen. Eine Flugzeugkabine wird sowieso etwa alle sieben Jahre modernisiert, zitierte das Handelsblatt, das zuerst darüber berichtete, den Lufthansa-Manager Andrew Muirhead.

(ID:50106776)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung