EUP-Richtlinie Maschinenbau drohen Vorgaben durch Ökodesign-Richtlinie

Redakteur: Claudia Otto

Hersteller von Maschinenbauprodukten sind gut beraten, die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG, auch EUP-Richtlinie genannt, und ihre Umsetzung genau zu beobachten. Anderenfalls droht eine böse Überraschung: Ihr Produkt könnte eines Tages vom Markt verschwinden wie die Glühbirne.

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Der europäische Gesetzgeber hat sich zunächst auf Konsumgüter wie die klassische Glühbirne konzentriert. Längst aber ist die Ökodesign-Richtlinie auch im Maschinenbau angekommen. (Bild: Rudolf Ortner/Pixelio.de)
Der europäische Gesetzgeber hat sich zunächst auf Konsumgüter wie die klassische Glühbirne konzentriert. Längst aber ist die Ökodesign-Richtlinie auch im Maschinenbau angekommen. (Bild: Rudolf Ortner/Pixelio.de)

Kaum eine europäische Umweltvorschrift hat so viel öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt wie das „Glühbirnenverbot“, das im September diesen Jahres mit seiner zweiten Stufe in Kraft getreten ist. Weniger in der breiten Öffentlichkeit, dafür aber mehr in der Fachwelt ist die europäische Elektromotorenverordnung wahrgenommen worden. Sie schreibt anspruchsvolle Wirkungsgrade für Asynchronmotoren vor. Asynchronmotoren, die diese Wirkungsgrade nicht erreichen, werden genauso verboten wie die gute alte Glühbirne.

Energieeffizienzziele der EUP-Richtlinie bedrohen Maschinenbauprodukte

Was aber hat das Glühbirnenverbot mit den Elektromotoren und dem Maschinenbau zu tun? Die Antwort lautet: die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG – auch EUP-Richtlinie genannt. Die Europäische Kommission verfolgt ambitionierte Energieeffizienzziele. Anfang 2011 wird sie einen neuen Energieeffizienz-Aktionsplan vorlegen.

Einer der Stützpfeiler dieses Aktionsplanes wird die Ökodesign-Richtlinie sein. Seit 2005 in Kraft und eine der Prioritäten der europäischen Umweltpolitik seit ihrer „Geburt“, ist sie im Jahre 2009 bereits überarbeitet und in ihrem Anwendungsbereich erweitert worden. In der aktuellen Fassung gilt sie für energiebetriebene und energieverbrauchsrelevante Produkte (zum Beispiel Dämmstoffe oder Fenster) – und somit grundsätzlich für Investitionsgüter.

EUP-Richtlinie könnte 2012 auch Produkte des Maschinenbaus erfassen

Eine Ausdehnung auf alle Produkte ist für die nächste Überarbeitung im Jahre 2012 bereits im Gespräch. Hersteller von Maschinenbauprodukten sollten daher die weitere Entwicklung im Auge behalten, nicht dass ihr Produkt eines Tages vom Markt verschwindet wie die Glühbirne.

Da ein Großteil der Umweltwirkungen eines Produktes durch das Design und die Konstruktion vorbestimmt ist, setzt die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG an dieser Stelle an. Sie legt für den Hersteller verbindliche allgemeine und spezifische Ökodesignanforderungen fest. Zu den spezifischen Anforderungen zählen zum Beispiel Mindesteffizienzkriterien wie Wirkungsgrade; Informationspflichten können dem Hersteller als allgemeine Ökodesignanforderungen auferlegt werden.

Elektromotoren bereits von EUP-Richtlinie erfasst

Produkte, die den Anforderungen entsprechen, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen werden. Produkte, die den Vorgaben nicht entsprechen, dürfen auf dem europäischen Binnenmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Als Konsequenz daraus, darf die klassische Glühbirne nicht mehr verwendet werden und Elektromotoren müssen bestimmte Wirkungsgrade erfüllen.

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