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Folglich sei die ganze Prozesskette einschließlich der Zulieferer einzubeziehen. „Aus Sicht der Beschaffung fällt die Risikobeurteilung aber oftmals schwer“, räumt der Experte für technische Normierungsfragen ein. Einerseits sei der Hersteller in der Pflicht, entsprechend sichere Produkte in Umlauf zu bringen, andererseits gehe das Risiko nach dem Kauf unter Umständen auf den Betreiber über. Aber auch der Hersteller könne unverhofft zum Betreiber werden.
Kleine Betriebe haben zu wenig Ressourcen für Maschinenrichtlinie
Gerade kleineren Betrieben fehle es oftmals an innerbetrieblichen Ressourcen, um eine komplette Risikoabschätzung überhaupt durchzuführen. „Ein Basiswissen ist dennoch für jeden Betrieb unverzichtbar“, betont Michael Loerzer.
Als zentralen Dreh- und Angelpunkt sieht der Experte die technische Dokumentation. Insbesondere sollten die Unterlagen anhand der gültigen Richtlinien und einer bindenden Konformitätserklärung jedem Verdacht der Fahrlässigkeit oder gar grobem Vorsatz stand halten.
Ergänzende Informationen zur Maschinenrichtlinie im Internet
Ergänzende Informationsdienste dienen den Spezialisten zur vertiefenden fachlichen Orientierung. So bietet etwa die Europäische Union auf der zentralen Plattform www.newapproach.orgeinen übersichtlichen Einstieg in die Materie. Mit zusätzlichen Datenbanken zu DIN- und ISO-Normen – etwa vom Beuth-Verlag– lässt sich die jeweilige Gültigkeit von Normenwerken abfragen. Und schließlich sind auch die kostenlosen Fachberichte der Kommission für Arbeitschutz und Normung (KAN) überaus hilfreich. www.kan.de, Siehe KAN-Bericht Nr. 40.
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