Recht Maschinenrichtlinie pragmatisch umsetzen
Eigentlich sollen Sicherheitseinrichtungen Mitarbeiter vor Verletzungen durch Maschinen schützen. Gleichzeitig jedoch sorgen internationale Richtlinien für weltweit harmonisierte Qualitätsstandards in der Branche. Die Produkte der europäischen Hersteller von vollständigen und unvollständigen Maschinen orientieren sich ab dem 29. Dezember 2009 an den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
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Übergangsfristen hat der Gesetzgeber keine vorgesehen. „Immer mehr Ingenieure müssen sich derzeit im Dickicht der Maschinenrichtlinie mit Rechtsfragen befassen“, sag Michael Loerzer, Geschäftsführer beim Beratungsunternehmen Globalnorm GmbH in Berlin.
Maschinenrichtlinie früh in Planung und Konstruktion berücksichtigen
Um die Maschinenrichtlinie (MRL) nebst den anwendbaren Normen frühzeitig in der Planungs- und Konstruktionsphase bis hin zur gesamten Beschaffungskette zu integrieren, gilt es hausintern entsprechend nachhaltige Konformitätssicherungsprozesse zu etablieren und unternehmensweit zu verankern. Jedoch mangle es an versierten Spezialisten, die sich auf das Handwerk der technischen Rechtssprechung verstünden, betont der Experte. Auch in den universitären Ausbildungsgängen fehle es noch an entsprechenden Wissensangeboten. Ohne ein umfassendes Risikomanagement sei dieses Unterfangen innerbetrieblich zudem kaum von Erfolg gekrönt.
Wie die Unternehmen die komplexe Thematik um die oftmals rund zwei Dutzend in Frage kommenden nationalen bzw. internationalen Richtlinien dennoch pragmatisch handhaben können, skizziert Michael Loerzer so: „Bereits im Konstruktions- und Entwicklungsprozess gilt es die richtigen Fragen zu stellen.“ So gehöre eine begleitende Risikobeurteilung beim Produktdesign zum Pflichtprogramm.
Qualitätsmerkmale reichen für Maschinenrichtlinie nicht
Die Basis hierfür bildeten insbesondere die beiden neuen EU-Verordnungen 764/2008 EG sowie 765/2008 EG. Der Experte warnt allerdings davor, sich allzu früh nach getaner Arbeit wieder entspannt zurückzulehnen, etwa wenn das eine oder andere Qualitätsmerkmal erreicht worden sei. „Ein CE-Zeichen ist kein Prüfsiegel, sondern lediglich ein Qualitätsmerkmal.“
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