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An den Geräten zu testende Prüfgrößen:
Als Prüflabore kommen laut VDI alle akkreditierten oder fachlich ausgewiesenen Labore in Frage. Anzustreben sind außerdem Tests in Realräumen, wenn sie auch anspruchsvoller seien. Die Als Mindestanforderung gilt eine Reduktion der Aerosolpartikelkonzentration respektive der infektiösen Keime um eine 10er-Potenz (1 Log-Stufe = 90 Prozen) in 30 min, in der Raumluft und an jeder Stelle in der Aufenthaltszone. Weil es um Schulen und Kindertagesstätten geh, sollte der Schalldruckpegel im Auge behalten werden (35 dB(A)), vor allem bei Filter- und Kombinationsgeräten. Der Luftstrom sollte nicht zur dauerhaften Zugluft führen. Emissionen, wie Ozon (unter 10 Mikrogramm pro Kubikmeter) oder UV-Strahlung gilt es zu vermeiden respektive zu minimieren.
Folgende Prüfpunkte sind für die verschiedenen Geräte in Sachen Wirkungsgrad zu beachten:
- 1. Filtergräte: Bestimmung des Rückhaltegehaltes des Schwebstofffilters für allgemeine Testpartikel (DIN EN 1822). Bestimmung der Reinigungsleistung des Geräts in einer kleinen, geschlossenen Prüfkammer (ANSI/AHAM AC-1-2015 und GB/T18801-2015).
- 2. UV-C-Luftentkeimer: Bestimmung der wirksamen Strahlungsdosis im Gerät, bei Einmalpassage und maximalem Luftstrom, mit Blick auf Mikroorganismen und Viren. Bestimmung der entkeimenden Wirkung des Gerätes im Raum (HADR respektive DIN/TS 67506).
- 3. Ionisations-/Plasmageräte: Siehe 2.
- 4. Kombinationsgeräte: Hier prüft man gemäß der oberen Punkte die Einzelkomponenten.
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