Stichtag 1. Januar 2024 Mit sechs Maßnahmen fit für das Lieferkettengesetz

Quelle: Pressemitteilung von Lufthansa Industry Solutions 4 min Lesedauer

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Bald gilt das deutsche Lieferkettengesetz auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Lufthansa Industry Solutions verweist hier auf sechs zentrale Maßnahmen, um sich jetzt vorzubereiten.

Blicken Sie bei ihrer Lieferkette in puncto Menschenrechte et cetera durch? Das sollte man aber, denn ab 1. Januar gilt das Lieferkettengesetz auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Wie man das jetzt noch meistert, verrät Lufthansa Industry Solutions ...(Bild:  Scanrail - stock.adobe.com)
Blicken Sie bei ihrer Lieferkette in puncto Menschenrechte et cetera durch? Das sollte man aber, denn ab 1. Januar gilt das Lieferkettengesetz auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Wie man das jetzt noch meistert, verrät Lufthansa Industry Solutions ...
(Bild: Scanrail - stock.adobe.com)

Seit Jahresbeginn müssen Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern das deutsche Lieferkettensorgfalts-Pflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz) umsetzen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Ganze auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Sie müssen dann entlang ihrer Wertschöpfungskette noch genauer auf Menschenrechte und Umweltschutz zu achten. Die Zeit drängt also, wie Lufthansa Industry Solutions (LHIND) mahnt, doch viele dieser relativ großen Mittelständler zögern noch mit der Umsetzung. „Die Zögerlichen unterschätzen, wie aufwändig es ist, dauerhaft Transparenz in der Lieferkette zu schaffen“, merkt Ann-Christine Lehmann, „Supply Chain“-Expertin bei LHIND, an. Dabei drohen Unternehmen, die ihrer Verantwortung bei den gesetzlichen Sorgfalts- und Berichtspflichten nicht nachkommen, Imageschäden und empfindliche Bußgelder. Doch wer die folgenden sechs Maßnahmen ausführt, könne dem Lieferkettengesetz gelassen entgegensehen:

1. Legen Sie Verantwortlichkeiten fest

Auch wenn das Gesetz Lieferanten betrifft, kann der Einkauf die Aufgabe nicht so nebenbei erledigen. LHIND-Beraterin Lehmann erklärt: „Die Umsetzung betrifft fast alle Bereiche im Unternehmen. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Geschäftsführung so schnell wie möglich mit Einkauf, HR, Finanzen, IT und gegebenenfalls der Rechtsabteilung an einen Tisch setzt.“ Durch die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten werde die Verantwortlichkeit im Unternehmen schließlich festgelegt.

2. Führen Sie eine Risikoanalyse durch

Bei vielen Vorprodukten wüssten Unternehmen unter Umständen gar nicht, unter welchen Bedingungen sie hergestellt oder ob bei der Gewinnung von Rohstoffen Menschenrechte verletzt würden. Hier braucht es also Transparenz, so LHIND. Die systematische Analyse bezieht sich dabei nicht nur auf die direkten Lieferanten sondern auch auf deren Unterlieferanten. Dabei sei eine enge Kooperation mit den Lieferanten für die Risikoanalyse unerlässlich. Die Teilnahme an Brancheninitiativen, aber auch die Nutzung von Risikodatenbanken (Rohstoffmonitoring der Deutschen Rohstoffagentur), könnten ebenso hilfreich sein.

3. Geben Sie eine Grundsatzerklärung ab

Der Gesetzgeber verlangt von jedem Unternehmen eine Grundsatzerklärung zur eigenen Menschenrechtsstrategie, mit deren Hilfe die Verantwortung nach innen und außen kommunizierbar ist. In der Erklärung werden die im Rahmen der Analyse festgestellten oder zu befürchtenden menschenrechtlichen und ökologischen Risiken sowie präventive Maßnahmen benannt. Bei Verstößen muss das Unternehmen Abhilfe schaffen. Auf der nächsten Seite die nächsten drei Tipps und Informationen, wie man mit digitalen Tools die Vorgaben erfüllen kann.

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