Finanzierung Mittelstand kann seine Eigenkapitalquote leicht verbessern
Bankkredite werden häufig mit werthaltigen Sicherheiten aus dem privaten Vermögen hinterlegt. Bei Insolvenz werden diese wie Eigenkapital behandelt. Vorteilhafter ist es, einen Privatkredit als Gesellschafterdarlehen ins Unternehmen einzubringen. Zusätzlich verbessert dieser bilanzielle Eigenkapitalposition.
Anbieter zum Thema
Wird unterstellt, dass eine Eigenkapitalquote von bis zu 30% als nicht ausreichend zu betrachten ist, verfügen nach einer Untersuchung der Creditreform mehr als 3/4 des Mittelstandes über ein nicht ausreichendes Eigenkapital (siehe Grafik).
Die Grafik verdeutlicht recht klar die weit verbreitete Meinung bezüglich der Eigenkapitalausstattung des deutschen Mittelstandes. Bevor jedoch Rückschlüsse aus der Eigenkapitalquote gezogen werden, muss zunächst aufgezeigt werden, wie die Eigenkapitalquote ermittelt wird.
Wie wird die Eigenkapitalquote ermittelt?
Die Eigenkapitalquote ergibt sich aus dem Verhältnis des bilanziell ausgewiesenen Eigenkapitals zur Bilanzsumme. Die Differenz zwischen der Bilanzsumme und dem Eigenkapital muss logischerweise durch Fremdkapital finanziert werden. Traditionell finanziert sich der deutsche Mittelstand – insbesondere die kleineren Unternehmen – sehr stark über Bankkredite. Vor diesem Hintergrund könnte angenommen werden, dass die deutschen Banken besonderes risikofreudig sind. Die Kreditinstitute stellen offensichtlich einen Großteil des benötigten Kapitals zur Verfügung obwohl die Unternehmen mit einer schlechten Eigenkapitalquote ausgestattet sind.
Dem ist nicht so. Viele mittelständische Unternehmen hätten ihre Bankdarlehen gar nicht bekommen, wenn nicht ausreichend werthaltige Sicherheiten – Grundschulden, Lebensversicherungen, Bankguthaben – aus dem privaten Umfeld des Unternehmers vorhanden wären.
Private Sicherheiten sind notwendig
Die gewährten Sicherheiten stellen quasi Eigenkapital dar, sind innerhalb der Bilanz jedoch nicht zu erkennen. So ist zum Beispiel aus der aufgeführten Grafik der Creditreform nicht ersichtlich, wie hoch die Bankverbindlichkeiten durchschnittlich durch voll werthaltige Sicherheiten aus dem privaten Umfeld des Unternehmers abgesichert sind.
Bei Personengesellschaften beziehungsweise Einzelunternehmen haftet quasi kraft Gesellschaftsform auch der private Bereich des Unternehmers für den Fall einer Krise und anschließenden Insolvenz. Bei Kapitalgesellschaften – hier im besonderen GmbHs – führt die aktuelle als auch die zukünftig geplante (Änderung des GmbHG und der InsO noch in 2008 geplant) Gesetzeslage für die in Insolvenz gegangenen Unternehmer häufig zu einem bösen Erwachen. Entgegen der Annahme der beschränkten Haftung auf das Gesellschaftsvermögen sind die gewährten privaten Sicherheiten nach der aktuellen Gesetzeslage automatisch zu einem Gesellschafterdarlehen qualifiziert. Im Rahmen einer Insolvenz werden diese so qualifizierten Gesellschafterdarlehen wie Eigenkapital behandelt.
(ID:259416)