Funktionale Sicherheit
MVO: Zuverlässigkeit der Steuerungstechnik erhöhen

Von Sven Wilhelms, Experte für Maschinensicherheit, Phoenix Contact Deutschland 6 min Lesedauer

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Die neue EU-Maschinenverordnung (MVO) bedingt auch eine Revidierung der Norm zur funktionalen Sicherheit. Trotz Übergangsfrist hilft es, die Zuverlässigkeit der Steuerungstechnik jetzt schon in den Blick zu nehmen.

Der sicherheitsbezogenen Steuerungstechnik ist mittlerweile bewusst, dass es einen Schutz vor unbefugtem Eindringen geben muss. (Bild:  Phoenix Contact)
Der sicherheitsbezogenen Steuerungstechnik ist mittlerweile bewusst, dass es einen Schutz vor unbefugtem Eindringen geben muss.
(Bild: Phoenix Contact)

Aufgrund der Harmonisierung zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) erweist sich die EN ISO 13849 seit Jahren als wichtige Unterstützung bei der Auslegung der funktionalen Sicherheit. Mithilfe dieser Norm lassen sich die Anforderungen des Anhangs I der MRL hinsichtlich der Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen (1.2.1) umsetzen. Das Gleiche gilt für die EU-Maschinenverordnung (MVO). Die Überarbeitung der EN ISO 13849 wurde jetzt abgeschlossen, was einige Neuerungen mit sich bringt. Mit der rasanten Entwicklung der Technologien ist es praktisch unerlässlich, dass auch Normen und Richtlinien dem Stand der Technik entsprechen. Vor diesem Hintergrund befindet sich der Maschinenbau derzeit im Wandel, denn die heute gültige Maschinenrichtlinie wird in Kürze durch die Maschinenverordnung abgelöst. Die Übergangsfrist beträgt 42 Monate.

Im Bereich der funktionalen Sicherheit sind deshalb sowohl die EN IEC 62061 als auch die EN ISO 13849-1 revidiert worden. Die deutsche Version der DIN EN 62061 wurde im Februar 2023 veröffentlicht. Bis zum 11. November 2023 konnte die bisherige DIN EN 62061 noch zum Nachweis der Konformität herangezogen werden. Nun steht auch die neue Fassung der ISO 13849-1:2023 zur Verfügung.