Inka-Paletten Neue Importregeln für Hozpaletten in Japan

Siegertsbrunn (bm) – Seit dem 1. April gelten bei Exporten nach Japan strengere Einfuhrvorschriften für Holzladungsträger. Japan orientiert sich bei der Regelausgestaltung seiner Importe am internationalen Standard ISPM15.

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Für Exporteure, die mit Inka-Paletten arbeiten, ändert sich nichts, denn das Material, aus denen diese Paletten gefertigt ist, gilt als Spanplatte, somit als vorbehandeltes Holz im Sinne der ISPM15-Norm und unterliegt daher keinen weiteren Vorbehandlungsmaßnahmen. Die Einführung von Importvorschriften für Holzladungsträger in Japan sei in Fachkreisen seit längerem erwartet worden, so der Inka-Produktmanager Andreas J. Heinrich: „Es ging eigentlich nur noch um die Frage, ob Japan noch Modifikationen an den Regelungen vornehmen wird. Schlussendlich hat Japan aber den ISPM15-Standard buchstabengetreu umgesetzt.“

Im Gegensatz zu den Inka-Paletten dürfen Vollholzpaletten erst nach aufwändiger Vorbehandlung (Gas, Hitze) sowie unter Mitführung der entsprechenden Nachweise über die japanische Grenze. Heinrich: „Dieses Problem haben unsere Kunden nicht. Aus unseren Erfahrungen mit anderen Ländern, die ebenfalls ISPM15 eingeführt haben, wissen wir: Inkas werden überall akzeptiert. Mit Vorbehandlungs- oder Quarantänevorschriften muss sich der Versender bei Verwendung von Inka-Paletten nicht beschäftigen.“

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