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Wer die alte Norm noch anwendet, kann jedoch nicht davon ausgehen, dass er damit noch die Konformität der Maschine einhält. Sobald er softwaregestützte Sicherheitsbauteile einsetzt oder für die Maschine, die er baut, bereits eine C-Norm vorhanden ist, die auf die EN ISO 13 849-1 verweist, ist die Konformität nicht mehr gegeben.
Neue Maschinenrichtlinie EN ISO 13849-1 regelt Risikobeurteilung neu
Was regelt die EN ISO 13849-1? Mit dem Performance Level nimmt der Maschinen- (aber auch der Bauteile-) Hersteller eine Risikobeurteilung seiner Produkte vor. Dabei werden mehrere Einflussgrößen – alle weltweit anerkannt – in die Sicherheitsbetrachtung eines Systems mit einbezogen. Der Unterschied zur alten Beurteilung liegt in der nun multidimensionaleren Betrachtung.
Im Zeitraum von September bis November 2010 hat die SMS Meer GmbH ihre beteiligten Mitarbeiter aus den Niederlassungen Mönchengladbach, Aachen und Witten mit Unterstützung von Festo Training and Consulting fit gemacht zum Thema „Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Norm EN ISO 13 849-1“. In der Umsetzung innerhalb eines kompakten Trainingstages bedeutete das für die Teilnehmer, sich jeweils zu beschäftigen mit
- CE-Zeichen;
- Europäischen Richtlinien;
- Maschinenrichtlinie;
- harmonisierten Normen (Thema: Konformitätsvermutung);
- Risikobeurteilung nach EN 14121 und EN 12100-1;
- Steuerungsnorm EN 13849-1;
- CE-Kennzeichnung und verkettete Maschinen;
- Altmaschinen, Umbau, wesentliche Veränderungen.
Das übergeordnete Thema war immer die Haftung des Herstellers von (unvollständigen) Maschinen und Anlagen. So sollten zukünftig zum Beispiel Konformitätserklärungen, in denen die Angabe zu den auf die Neufassung der Maschinenrichtlinie abgestimmten Geschäftsprozessen fehlt, in keinem Fall unterschrieben werden. Bei Defiziten in der Erklärung drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
Nichtbeachten der Maschinenrichtlinie birgt erhebliche Haftungsrisiken
Im Falle, dass unvollständige Papiere Sicherheitslücken aufweisen, sind ein behördlicher Auslieferstopp und weitere direkte Maßnahmen möglich. Deswegen gilt es zu berücksichtigen, dass bei Nichtbeachtung der Maschinenrichtlinie und damit der neuen Norm erhebliche Haftungsrisiken ins Haus stehen.
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