Versicherungsschutz Rückrufkostenversicherungen schützen Maschinenhersteller

Redakteur: Claudia Otto

Ein Rückruf von Kraftfahrzeugen und die mögliche Absicherung solcher Kosten durch eine Versicherung haben im Fall eines japanischen Autobauers jüngst für Aufregung gesorgt. Ein Dortmunder Makler bietet Versicherungen zur Rückrufkostendeckung an, die auch für Maschinenhersteller interessant sind.

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Maschinenhersteller benötigen spezielle Konzepte zur Absicherung ihres Rückrufkostenrisikos. (Bild: Thomas Sztanek, Shutterstock.com)
Maschinenhersteller benötigen spezielle Konzepte zur Absicherung ihres Rückrufkostenrisikos. (Bild: Thomas Sztanek, Shutterstock.com)

Unter Maschinenherstellern war bis in die jüngste Vergangenheit eine Absicherung des Rückrufkostenrisikos in Deutschland unüblich. Weil die Maschinenhersteller in der Regel nicht im direkten Zusammenhang mit den Produkten stehen, die einen medienwirksamen Rückruf auslösen, war das Interesse der Maschinenhersteller für eine Rückrufkostendeckung bislang relativ gering.

Maschinenbauer brauchen eigene Rückrufkostenversicherungen

„Die am Markt üblichen Rückrufkostendeckungen sind nicht ohne Weiteres für die Absicherung eines Maschinenherstellers geeignet“, sagt Sebastian Kraft, Spezialist für Haftpflichtversicherungen bei der Leue & Nill GmbH + Co. KG mit Sitz in Dortmund. Im Rahmen der von den Versicherern vorgegebenen Bedingungen wird auf eine Mangelhaftigkeit des selbst hergestellten Produktes verwiesen.

Das ist bei der Maschinenherstellung allerdings eher als unproblematisch anzusehen. Eine mangelhafte Maschine lässt sich im Falle eines Defektes aufgrund geringer Stückzahlen und mit Namen bekannter Abnehmer in der Regel vor Ort instand setzen, ohne dass ein Rückruf der Maschine nötig wäre.

Maschinenbauer müssen sich vor Rückruf von Endprodukten schützen

„Anders sieht es in diesem Zusammenhang mit den Endprodukten aus, die auf den Maschinen des Herstellers produziert wurden. Gerade im Massengütergeschäft ist durchaus ein Rückrufszenario mit Personenschaden in Millionenhöhe aufgrund eines Mangels an der produzierenden Maschine vorstellbar“, erläutert Kraft. „Liegt dieser Mangel nicht im Haftungsbereich des Endprodukteherstellers, so ist auch eine Inanspruchnahme des Maschinenherstellers denkbar“, führt der Haftpflicht-Spezialist weiter aus.

Erste Rückrufszenarien, in denen reine Maschinenhersteller in den Fokus rückten, sind in der Versicherungsbranche bereits bekannt. Besondere Aufmerksamkeit erregte im Jahr 2009 ein Schadenfall in der Lebensmittelindustrie: Durch einen Konstruktionsfehler innerhalb einer Abfüllanlage wurde ein Lebensmittel mit Keimen verunreinigt. Dadurch begann das Produkt nach einigen Wochen zu gären.

Rückrufkostenversicherung für Maschinenbauer zusätzlich zur Betriebshaftpflicht empfehlenswert

Dies hatte einen erhöhten Innendruck der Glasbehältnisse durch die entstehenden Gase zur Folge. Weil ein Bersten der Gläser nicht ausgeschlossen werden konnte, veranlasste der Hersteller aufgrund des drohenden Personenschadens den Rückruf einer mehrwöchigen Produktion der betroffenen Lebensmittel. Der Haftpflichtversicherer des Herstellers forderte die durch den Rückruf entstandenen Kosten beim Hersteller der Abfüllanlage ein.

„Die einschlägige Fachliteratur der Versicherungswirtschaft spricht sich inzwischen einheitlich für eine Absicherung der Maschinenhersteller durch eine Rückrufkostendeckung aus, bemängelt jedoch, dass eine solche Absicherung am deutschen Markt zurzeit nicht zu bekommen sei“, erklärt Kraft.

Die Leue & Nill GmbH + Co. KG hat diesen Deckungsbedarf der Maschinenherstellerindustrie bereits erkannt und für verschiedene Kunden zusammen mit renommierten deutschen Versicherern adäquate Deckungskonzepte erarbeitet. „Eine Rückrufkostendeckung für den Maschinenhersteller kann eine sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung sein, um der aktuellen Risikolage gerecht zu werden“, sagt der Haftpflicht-Experte.

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